Regeln für Sprengstoff-Kontrollen an Flughäfen ab September

Potsdam · Ab dem 1. September müssen sich Passagiere an Flughäfen auf erweiterte Sicherheitskontrollen einstellen: Dann treten ergänzende EU-Vorschriften für die Kontrolle von Fluggästen und ihres Handgepäcks in Kraft.

 Ab dem 1. September müssen sich Passagiere an Flughäfen darauf gefasst machen, dass sie und ihr Handgepäck gründlicher unter die Lupe genommen werden. Dann treten ergänzende EU-Vorschriften für die Kontrolle in Kraft. Foto: Frank Rumpenhorst

Ab dem 1. September müssen sich Passagiere an Flughäfen darauf gefasst machen, dass sie und ihr Handgepäck gründlicher unter die Lupe genommen werden. Dann treten ergänzende EU-Vorschriften für die Kontrolle in Kraft. Foto: Frank Rumpenhorst

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Das teilt die Bundespolizei in Potsdam mit. Die Regeln sollen dazu beitragen, Sprengstoffe künftig noch besser aufspüren zu können.

Was bedeutet das?

Zum einen kann das Handgepäck künftig nicht nur manuell nachkontrolliert werden, sondern auch mit Hilfe von Sprengstoffspürgeräten. Außerdem können auch Fluggäste selbst stichprobenartig mit den Sprengstoffspürgeräten nachkontrolliert werden.

Dauert die Kontrolle dann länger?

Die Bundespolizei geht nicht davon aus, dass es dadurch zu längeren Wartezeiten kommen wird. Auch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) beruhigt: "Ziel ist, dass bei erhöhter Sicherheit der Servicekomfort für die Flugreisenden nicht beeinträchtigt wird."

Wo gelten die neuen Regeln?

Die Umsetzung der Vorschriften zum Einsatz von Sprengstoffspürgeräten sind ab dem 1. September EU-weit verbindlich, erklärt die Bundespolizei. Sie gelten also für alle Flughäfen in der EU gleich - der Ablauf der Kontrolle kann aber je nach Flughafen variieren.

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