Pilotenstreik bei Germanwings - Etwa 100 Flüge betroffen

Köln · Nach dem Lokführer-Streik legen nun die Piloten von Germangwings ihre Arbeit nieder. Die Lufthansa-Tochter hat deshalb einen Ersatzflugplan veröffentlicht. Zudem sind kostenlose Umbuchungen und Stornierungen möglich.

 Der Pilotenstreik bei Germanwings sorgt ab 12.00 Uhr für Behinderungen. Foto: Bodo Marks

Der Pilotenstreik bei Germanwings sorgt ab 12.00 Uhr für Behinderungen. Foto: Bodo Marks

Foto: DPA

Reisende stehen am Donnerstagmittag (16. Oktober) vor einem neuen Problem. Wer einen Flug bei der Lufthansa-Tochter Germanwings gebucht hat, muss mit Ausfällen rechnen.

Streikdauer:Weil die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) die Piloten ab 12.00 Uhr für zwölf Stunden zur Arbeitsniederlegung aufgerufen hat, werden etwa 100 von 500 Flügen gestrichen, wie Germanwings mitteilte.

Ersatzflugplan: Größere Standorte von Germanwings sind Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Berlin, Hannover, Hamburg und Stuttgart an. Die Fluglinie veröffentlichte einen Ersatzflugplan im Internet.

Service: Gestrichene Verbindungen könnten auf der Germanwings-Homepage kostenlos umgebucht oder storniert werden, teilte die Fluglinie mit. Schwerpunkt bei der Flugplanung sei es, die Urlauber aus dem Mittelmeerraum zurückzubringen, sagte ein Germanwings-Sprecher. Dies gelinge nach bisherigem Stand komplett. Inlandsflüge fielen dagegen aus, die Passagiere könnten ab mittags auf die Bahn umsteigen. Die Fluglinie stelle Gutscheine aus.

Hintergrund: In dem Tarifkonflikt geht es um die künftigen Übergangsrenten für 5400 Piloten und Co-Piloten der Fluggesellschaften Lufthansa, Lufthansa-Cargo und Germanwings. Die Lufthansa hat die bisherigen Regeln zum Jahresende 2013 gekündigt. Sie will erreichen, dass die Piloten frühestens mit 60 (bislang 55) Jahren in den bezahlten Vorruhestand gehen können.

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VC-Mitteilung

Kein Anspruch auf EntschädigungBei Flugausfällen oder großen Verspätungen wegen eines Streiks steht betroffenen Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Streik gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht dabei je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.

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