Lufthansa-Streik beendet - Welche Rechte die Kunden haben

Hannover · Der Streik bei der Lufthansa wurde per gerichtlicher Verfügung beendet, die Piloten kehren zur Arbeit zurück. Der Normalbetrieb wird aber erst am Donnerstag (10. September) wieder aufgenommen. Seit Streikbeginn haben sich viele Passagiere erheblich verspätet oder konnten gar nicht fliegen. Diese Rechte gelten für sie - auch nach Ende des Streiks:

 Die Piloten der Lufthansa beenden den Streik. Doch erst am Donnerstag ist wieder mit einem Normalbetrieb zu rechnen. Foto: Frank Rumpenhorst

Die Piloten der Lufthansa beenden den Streik. Doch erst am Donnerstag ist wieder mit einem Normalbetrieb zu rechnen. Foto: Frank Rumpenhorst

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Recht auf Entschädigung: Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt aber nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt - das ist bei Streiks der Fall, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft sich nicht erheblich bemüht hat, um die Streikfolgen abzumildern.

Recht auf Kostenerstattung: Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen. Die Lufthansa hat während des aktuellen Streiks Umbuchungen sowohl auf andere Airlines als auch auf andere Flugtermine angeboten.

Recht auf Betreuung: Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline die Übernachtung im Hotel übernehmen.

Recht auf Transport: Die Fluggesellschaft hat grundsätzlich die Verpflichtung, eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Sie muss Passagiere schnellstmöglich ans gewünschte Ziel bringen. Verschiebt sich der Flug durch den Streik nur um wenige Stunden, kann es reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert es länger, muss die Airline die Kunden mit der Bahn oder Bussen zum geplanten Ziel transportieren - falls das mit Blick auf das jeweilige Ziel möglich ist - oder auf andere Flüge umbuchen.

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