Achtung Bahnstreik: Rechte und Alternativen für Fahrgäste

Berlin · Bahngäste, die von dem Streik betroffen sind und auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen, haben die Möglichkeit ihr Geld zurückzubekommen. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick:

 Der Bahn-Streik trifft auch die Fahrgäste. Sie sollten ihre Rechte in Anspruch nehmen. Foto: Paul Zinken

Der Bahn-Streik trifft auch die Fahrgäste. Sie sollten ihre Rechte in Anspruch nehmen. Foto: Paul Zinken

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Antrag: Als Erstes müssen Bahnkunden das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, zu finden auf der Webseite der Bahn. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten oder Originalbelege einer Hotelübernachtung müssen beigelegt werden. Das Formular entweder in einem DB Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main schicken.

Erstattung bei Verspätung: Ab 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Bei einer Verspätung des ICE-Sprinters wird ab 30 Minuten der Sprinter-Aufpreis zurückgezahlt.

Zeitkarten des Nahverkehrs: Für Fahrten in der 2. Klasse gibt es ab 60 Minuten Verspätung 1,50 Euro pro Fahrt zurück. In der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Zu den Zeitkarten im Nahverkehr zählen auch das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Länder-Tickets. Bei Wochen- und Monatskarten rät die Bahn, die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer des Tickets gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen. Bei Jahreskarten können die Verspätungsfälle aber auch im Laufe des Jahres eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Das heißt, die Fahrgäste müssen mehrere Verspätungen sammeln und diese dann zusammen geltend machen.

Zeitkarten des Fernverkehrs: Hier bekommen Fahrgäste der 2. Klasse pro Fahrt ab 60 Minuten Verspätung 5 Euro erstattet. Bahnreisende der 1. Klasse kriegen 7,50 wieder. Wer mit einer BahnCard 100 unterwegs ist, kann in 2. Klasse 10 Euro pro Fahrt zurückfordern und in der 1. Klasse 15 Euro. Für Zeitkarten im Nah- und Fernverkehr gilt: Mehr als 25 Prozent des Zeitkartenwertes werden nicht erstattet. Außerdem gibt es, anders als bei normalen Tickets, auch nicht mehr Geld ab 120 Minuten Verspätung.

Rail -&- Fly -Karte: Flugreisende mit diesem Spezialangebot der Bahn müssen sich an die jeweilige Fluggesellschaft wenden, wie ein Sprecher der Bahn erklärt. Die Deutsche Bahn ist in diesem Fall Vertragspartner der Airline und nicht der direkte Ansprechpartner für den Reisenden.

Reiserücktritt: Bei einer erwarteten Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof können Bahnreisende vor Fahrtantritt von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das gilt auch, wenn Fahrgäste die Reise bereits angetreten haben, diese aber dann abbrechen und zum Startbahnhof zurückkehren, weil die Fahrt durch die Verspätung für sie sinnlos geworden ist.

Wechsel in einen anderen Zug: Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, dürfen Fahrgäste die Reise mit einem anderen Zug antreten oder fortsetzen. Ausgenommen sind Züge mit Reservierungspflicht. Dazu gehören die ICE Sprinter oder City Night Liner. Wer mit einer Nahverkehrskarte unterwegs ist, muss sich zunächst eine Fernverkehrs-Fahrkarte für den anderen Zug kaufen. Die entstehenden Kosten bekommt der Kunde später erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind ermäßigte Fahrkarten wie zum Beispiel die Länder-Tickets.

Wechsel in ein anderes Verkehrsmittel: Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, können ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Das gilt allerdings nur, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet die anfallenden Kosten bis zu maximal 80 Euro. Fahrgäste müssen das Original der Busfahrkarte oder Taxi-Quittung aufheben. Fällt ein Zug aus und ist er gleichzeitig die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages, gilt diese Regelung ebenfalls.

Übernachtung im Hotel: Erfordert ein Zugausfall oder eine Verspätung eine Übernachtung und ist die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht zumutbar, erstattet die Bahn die Hotelkosten. Auch hierbei sollten Fahrgäste das Original der Rechnung aufheben.

Service:

Welche Züge noch fahren, erfahren Bahnkunden unter der Live-Auskunft der Deutschen Bahn ab zwölf Stunden vor der Abfahrt auf.

Regionale Infos bekommen Bahnkunden am ehesten hier im Internet. Dort gibt es Verkehrsmeldungen nach Bundesländern sortiert.

Zugriff auf die Fahrplananzeigen an den deutschen Bahnhöfen gibt es ebenfalls online. Telefonisch können sich Reisende unter der kostenlosen Servicenummer 08000 99 66 33 informieren.

Alternativen zur BahnMitfahrgelegenheiten: Auf Onlineportalen bieten Autofahrer freie Plätze in ihrem Auto für eine bestimmte Strecke an. Die Preise sind oft günstig, Reisende können außerdem neue Leute kennenlernen. Es besteht aber auch das Risiko, dass der Fahrer einen eher unsicheren Fahrstil pflegt. "Wir beobachten, dass die Leute sich solidarisch zeigen, viel mehr Fahrten angeboten werden", heißt es etwa beim Portal Mitfahrgelegenheit.de. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter werden außerdem unter dem Hashtag "#twitfahrzentrale" Mitfahr-Angebote angezeigt.

Fernbus: Bahnfahrer können auf den Bus umsteigen - die Fahrtpreise sind hier meist auch günstiger als bei der Bahn. Wer ein Ticket kaufen möchte, sollte allerdings nicht zu lange damit warten. Beim Marktführer MeinFernbus FlixBus haben sich die Zugriffe auf die Website laut Unternehmen seit Bekanntgabe des Streiks mehr als verdoppelt. Tickets können hier bis zu 15 Minuten vor Abfahrt storniert werden, entweder kostenfrei gegen einen Gutschein oder durch die Auszahlung des Buchungspreises abzüglich einer Stornogebühr. Bei Berlin Linien Bus sind Stornierungen nur bis drei Tage vor der Abreise möglich.

Mietwagen: Sie lassen sich in der Regel unkompliziert online buchen, zum Beispiel auf Vermittlerportalen wie Billiger-mietwagen.de, Check24.de oder Autoeurope.de. Bei einer Buchung über Internetportale ist üblicherweise eine Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn möglich, falls das Auto am Ende doch nicht gebraucht wird. "Wer die Bestätigung über die Buchung bekommt, dem steht der Mietwagen auch zu", sagt Falk Murko von der Stiftung Warentest. Allerdings müssen Reisende während des Streiks mit Überlastung und Wartezeiten bei den Anbietern rechnen.

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