Radikaler Heckenschnitt nur bis Ende Februar erlaubt

Bonn · Wer seiner Hecke einen kräftigen Schnitt verpassen will, muss sich beeilen: Die Gartenarbeit sollte bis Ende Februar erledigt sein. Danach gilt für Hecken erstmal wieder ein Bestandsschutz.

 Das radikale Abschneiden von Hecken und sonstigem Gebüsch ist nur zwischen Oktober und Februar gestattet. In der Zeit dazwischen sind nur Formschnitte erlaubt. Foto: Kai Remmers

Das radikale Abschneiden von Hecken und sonstigem Gebüsch ist nur zwischen Oktober und Februar gestattet. In der Zeit dazwischen sind nur Formschnitte erlaubt. Foto: Kai Remmers

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Nur noch bis Ende Februar dürfen Gartenbesitzer Pflanzen stark beschneiden und roden. Denn für Gebüsche, Hecken und Schilfe gilt vom 1. März bis 30. September ein Bestandsschutz. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn hin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz soll das Verbot die Lebens- und Brutstätten von Pflanzen und Tieren schützen.

Erlaut sind aber den Sommer über Form- und Pflegeschnitte an Hecken, bei denen nur der Zuwachs gestutzt wird. Verboten sei dagegen, Pflanzen bis auf den Stock zurückzuschneiden. Gleiches gilt für den Einsatz von chemischen Vernichtungsmitteln und das Abbrennen von Feldrainen, Böschungen und Straßenbepflanzungen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro.

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