Verstopftes Rohr zunächst dem Vermieter melden

Berlin · Ist bei einem verstopften Rohr unklar, wodurch dieses entstanden ist, sollte der Mieter den Vermieter informieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Erst wenn er diesen nicht erreichen kann, sollte der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen.

 Ist das Toilettenrohr verstopft, muss meist der Vermieter die Kosten übernehmen. Der Mieter sollte aber darauf achten, nur Dinge herunterzuspülen, die auch in die Toilette gehören. Foto: Martin Gerten

Ist das Toilettenrohr verstopft, muss meist der Vermieter die Kosten übernehmen. Der Mieter sollte aber darauf achten, nur Dinge herunterzuspülen, die auch in die Toilette gehören. Foto: Martin Gerten

Foto: DPA

Wer die Kosten der Beseitigung tragen muss, hängt davon ab, wodurch die Verstopfung verursacht wurde. Ist sie auf einen baulichen Mangel wie einer falschen Rohrkrümmung zurückzuführen, muss der Vermieter bezahlen. Das gilt beispielsweise auch, wenn das Rohr durch Fett und Essensreste verstopft wird, die sich im Laufe der Jahre bei einer normalen Nutzung der Küchenspüle im Rohr abgelagert haben.

Nur wenn der Mieter die Rohrverstopfung selbst durch ein nicht vertragsgemäßes Verhalten verursacht hat, indem er zum Beispiel Gegenstände über die Toilette entsorgt, die in den Hausmüll gehören, muss er die Verstopfung auf eigene Kosten beseitigen lassen.

Sollte die Verstopfung durch einen Fremdkörper in einem Rohrabschnitt aufgetreten sein, der nicht einer einzelnen Wohnung zugeordnet werden kann, und sollte der Verursacher auch nicht auf anderem Wege ermittelt werden können, dann muss ebenfalls der Vermieter die Klempnerkosten tragen. Er kann diese Kosten auch nicht auf die Mieter abwälzen. Eine entsprechende Vertragsklausel, nach der in solchen Fällen eine Gesamthaftung der Mieter vereinbart wird, ist unwirksam.

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