Pflanzenbewuchs an der Fassade ist Aufgabe des Vermieters

Berlin · Eine Fassadenbegrünung kann in der warmen Jahreszeit vor der Überhitzung der Wohnung schützen. Allerdings darf eine solche Begrünung nur vom Vermieter angebracht oder entfernt werden.

 Wein bedeckt die Fassade eines Wohnhauses in Berlin. Für die Pflege des Bewuchs ist der Vermieter zuständig. Foto: Robert Schlesinger

Wein bedeckt die Fassade eines Wohnhauses in Berlin. Für die Pflege des Bewuchs ist der Vermieter zuständig. Foto: Robert Schlesinger

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Wenn Pflanzen wie Efeu oder Wein an der Fassade die Wohnung verdunkeln oder die Nutzung des Balkons beschränken, sollte zunächst der Vermieter benachrichtigt werden. Denn die Pflege der Fassadenbegrünung liegt in der Regel in dessen Aufgabenbereich. Die Kosten hierfür wird jedoch der Mieter über die Betriebskosten tragen müssen.

Die Beseitigung des auf den Balkon fallenden Laubes ist dagegen Aufgabe des Mieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Beseitigt der Mieter einen vorhandenen Pflanzenbewuchs, muss er unter Umständen Schadenersatz zahlen.

Eine Bepflanzung der Fassade sollte der Mieter nicht eigenmächtig vornehmen. Die rankenden Pflanzen können die Fassade angreifen und beschädigen. Zudem lassen sie sich nur schwer wieder entfernen. Für Schäden, die durch vom Mieter gepflanztes Fassadengrün entstehen, kann dieser in Haftung genommen werden.

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