Mieter in Eigentumswohnung müssen bei Verkauf keine Fotos dulden

Steinfurt · Mieter einer Eigentumswohnung müssen es nicht tolerieren, wenn ein Vermieter ihre Wohnung vor einem beabsichtigten Verkauf fotografieren will. Das hat das Amtsgericht Steinfurt entschieden.

 Mieter einer Eigentumswohnung müssen bei Auszug nicht dulden, dass der Vermieter Fotos von ihren Wohnräumen macht. So entschied das Amtsgericht Steinfurt. Foto: Ralf Hirschberger

Mieter einer Eigentumswohnung müssen bei Auszug nicht dulden, dass der Vermieter Fotos von ihren Wohnräumen macht. So entschied das Amtsgericht Steinfurt. Foto: Ralf Hirschberger

Foto: DPA

Wer aus einer gemieteten Eigentumswohnung auszieht, muss es nicht dulden, wenn der Vermieter Wohnung vom eigenen Wohnraum anfertigen möchte. Zwar müssten Mieter es ermöglichen, dass sich Kaufinteressenten die Wohnung ansehen können, entschied das Amtsgericht Steinfurt (Az.: 21 C 987/13). Innenaufnahmen zum Zweck der Verkaufsförderung berührten den Mieter in seinen Persönlichkeitsrechten allerdings erheblich.

In dem von der Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 172014) berichteten Fall wollte ein Eigentümer eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen. Da der Mieter sich aber weigerte, Kaufinteressenten die Besichtigung zu ermöglichen und auch keine Fotos von den von ihm bewohnten Räumen zulassen wollte, zog der Vermieter vor Gericht.

Dort hatte er nur teilweise Erfolg. Denn die Richter entschieden, dass der Mieter die Besichtigungen hinnehmen muss. Bei den Fotos stünden sich das Eigentumsrecht des Vermieters und das Persönlichkeitsrecht des Mieters gegenüber. Nach Ansicht der Richter überwiegt letzteres.

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