Mieter darf nicht ohne Erlaubnis Fliesen verlegen

München · In vielen älteren Mietshäusern sind Badezimmer oder Küchenräume bereits stark abgenutzt. Kümmert sich dann nicht der Eigentümer um eine Sanierung, machen sich die Mieter häufig selbst ans Werk. Bestimmten Arbeiten muss jedoch der Vermieter zustimmen.

 Alle Arbeiten, die die Bausubstanz verändern, erfordern die Erlaubnis des Wohnungseigentümers. Dazu zählt auch das Verlegen von Fliesen. Foto: Kai Remmers

Alle Arbeiten, die die Bausubstanz verändern, erfordern die Erlaubnis des Wohnungseigentümers. Dazu zählt auch das Verlegen von Fliesen. Foto: Kai Remmers

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Will ein Mieter Wände durchbrechen, Fliesen verlegen oder etwa das Bad umgestalten, braucht er die Erlaubnis des Wohnungsbesitzers. Das gelte für alle Arbeiten, die die Bausubstanz verändern, erläutert Anja Franz vom Mieterverein München.

Nicht unbedingt nötig ist die Zustimmung, wenn die Maßnahmen sich am Ende des Mietverhältnisses problemlos wieder rückgängig machen lassen. Denn der Vermieter hat Anspruch auf die Rückgabe der Mietsache im ursprünglichen Zustand.

Erlauben muss der Vermieter in der Regel auch Arbeiten zum behindertengerechten oder barrierefreien Ausbau, also zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts.

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