Kaution kann nicht mit Miete verrechnet werden

Berlin · Es klingt logisch: Ein Mieter zahlt nach Kündigung seiner Wohnung die Miete nicht mehr - schließlich hat er ja eine satte Kaution hinterlegt. Doch ist so ein Vorgehen zulässig? Die Rechtslage ist eindeutig.

 Die Kaution sichert die Vermieteransprüche - sie darf daher nicht mit der Miete verrechnet werden. Foto: Franziska Gabbert

Die Kaution sichert die Vermieteransprüche - sie darf daher nicht mit der Miete verrechnet werden. Foto: Franziska Gabbert

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Die Mietkaution kann nicht mit der Miete verrechnet werden. Ein Aufrechnen ist während des laufenden Mietverhältnisses unzulässig. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Das heißt: Nach einer Kündigung muss die Miete bis zum letzten Monat bezahlt werden.

Der Hintergrund: Die Kaution sichert Vermieteransprüche aus der gesamten Mietzeit. Das umfasst auch Schäden beim Auszug oder Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen, die erst nach Monaten kommen. Deshalb wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses fällig.

Bis Mieter die Kaution tatsächlich zurückfordern können, vergehen mitunter noch Monate. Der Vermieter hat eine Prüf- und Überlegungszeit, in der er klären kann, ob er noch Ansprüche gegen den Mieter hat. Außerdem kann der Vermieter zumindest einen Teil der Mietkaution so lange zurückhalten, bis er die Betriebskosten abgerechnet hat.

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