Ab Jahrgang 1970 Masern-Impfschutz überprüfen

Köln · Es passiert beim Sprechen, Husten oder Niesen: Das Masernvirus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen und führt schon bei kurzem Kontakt zu einer Infektion. Alle nach 1970 Geborenen sollten prüfen, ob ihr Impfschutz noch besteht.

 Nur ein kleiner Pieks: Ungeimpfte oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpfte Erwachsene sollten sich jetzt noch dagegen immunisieren lassen. Foto: Schönberger

Nur ein kleiner Pieks: Ungeimpfte oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpfte Erwachsene sollten sich jetzt noch dagegen immunisieren lassen. Foto: Schönberger

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Jugendliche und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen. Ist im Impfpass keine oder nur eine Immunisierung im Kindesalter gegen die Krankheit verzeichnet, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), sich umgehend impfen zu lassen.

Besonders wichtig ist der Impfschutz gegen Masern laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) für Menschen, die im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Auch wer immungeschwächte Menschen betreut, sollte unbedingt geimpft sein.

Immer wieder erkranken nicht nur kleine Kinder an den schlimmstenfalls tödlich verlaufenden Masern, sondern auch Erwachsene. Zuletzt wurden mehrere Fälle im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein gemeldet. Nach Angaben des RKI tragen insbesondere Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu solchen Masern-Ausbrüchen bei. 2013 sei mehr als die Hälfte der 1769 registrierten Masern-Kranken älter als 15 Jahre gewesen, mehr als 80 Prozent seien nicht geimpft gewesen.

Bei Kindern wird laut BZgA die Masern-Impfung in zwei Schritten empfohlen, üblicherweise in Kombination mit den Impfungen gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfungen): Die erste sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten, die zweite vor Ende des zweiten Lebensjahrs erfolgen. Je mehr Menschen gegen Masern geimpft sind, desto besser geschützt sind auch die wenigen, die wie Neugeborene oder manche chronisch Kranke nicht dagegen immunisiert werden dürfen.

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BZgA zu Herdenimmunität

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