Bei Billig-Bestattern vor Lockangeboten in Acht nehmen

Königswinter · Ein Todesfall ist für Angehörige ohnehin eine Belastungsprobe. Umso schlimmer ist es dann, wenn es auch noch Ärger mit dem Bestatter gibt. Worauf sollten Angehörige bei der Wahl achten?

 Ein schön geschmückter Sarg ist nicht alles - bei einer Bestattung kommt es noch auf vieles mehr an. Foto: Markus Scholz

Ein schön geschmückter Sarg ist nicht alles - bei einer Bestattung kommt es noch auf vieles mehr an. Foto: Markus Scholz

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Bei Billig-Bestattern müssen Angehörige sich vor Lockangeboten in Acht nehmen. Denn einige werben mit niedrigen Preisen - unterm Strich wird es für Angehörige aber deutlich teurer. "Bei Angeboten unter 1000 Euro sind oft keine Friedhofsgebühren oder Überführungskosten enthalten", warnt Alexander Helbach vom Verein Aeternitas, der Beratungen zu Bestattungen anbietet. Meist seien lediglich Grundleistungen wie Abholung, Versorgung und Einsargung des Leichnams abgedeckt. "Kommen die anderen Gebühren hinzu, wird es oft doppelt so teuer."

Seriöse Bestatter klären schon vorher über alle Kosten auf, erläutert Helbach. Dennoch sollten Angehörige vorher immer einen Kostenvoranschlag verlangen. So können sie böse Überraschungen vermeiden. Bei der Suche nach dem richtigen Bestatter vergleichen sie außerdem lieber mehrere Angebote. "Am besten immer persönlich vorbeigehen. So kann man auf den eigenen Bauch hören, welches Unternehmen einem vertrauenswürdig erscheint", rät Helbach.

Auch Gütesiegel können eine Orientierung geben. Der Bundesverband der Bestatter etwa vergibt das Siegel "Bestatter - vom Handwerk geprüft", der Verein Aeternitas zeichnet Anbieter mit "Qualifizierter Bestatter" aus.

Immer wieder GaunereienManche Bestatter nutzen Trauerfälle skrupellos aus - einige Fälle:

Schmuck gestohlen: Wegen Schmuckdiebstahls wurde im März 2014 in Hessen ein Bestatter angeklagt. In einer Leichenhalle und in einem Krematorium soll er Särge geöffnet und den Schmuck gestohlen haben, den Angehörige den Toten angelegt hatten.

Urnen im Büro: Er verkaufte anonyme und Seebestattungen zu Billigpreisen, doch die Urnen landeten nur in seinem Büro: Im April 2013 verurteilt ein Berliner Amtsgericht einen Bestatter wegen Betruges zu drei Jahren Haft.

Urnen mit Sand: Nicht die Asche der Toten, sondern mit Sand oder Kies gefüllte Urnen hat ein Bestatter in Rheinland-Pfalz beigesetzt. Ein Gericht in Bad Kreuznach verurteilt ihn im August 2013 wegen Betrugs und Störung der Totenruhe zu einer Bewährungsstrafe.

Falsche Särge: Zwei Bestatterinnen, die bei Feuerbestattungen teure Särge gegen günstige getauscht hatten, werden im Dezember 2008 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Toten waren in einem Billigsarg verbrannt worden, die Betrügerinnen hatten aber für ein Luxusstück abkassiert.

Zahngold verkauft: Mitarbeiter eines Krematoriums in Nürnberg verkauften bei der Einäscherung anfallendes Zahngold an einen Juwelier und kassierten dafür rund 130 000 Euro. Wegen Diebstahls werden sie 2007 zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt.

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