Telefónica schluckt E-Plus: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Mainz · Gute Nachrichten für Telefónica Deutschland: Das Unternehmen darf E-Plus kaufen. Doch viele Verbraucher, die im E-Plus-Netz telefonieren, fragen sich nun, was die Übernahme für sie bedeutet.

Die EU-Kommission hat Telefónica Deutschland die Übernahme von E-Plus gestattet. Der reine Eigentümerwechsel wird an den Verträgen von Verbrauchern, die im E-Plus-Netz mobil telefonieren und surfen, erst einmal nichts ändern. Zunächst muss sich das neue Unternehmen formieren.

Doch was kommt dann?

"Es ist schwer vorherzusagen, wie sich die Übernahme auswirken wird", sagt Martina Totz, Juristin und Telekommunikationsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sollte es bei Tarifen Änderungen geben, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen, müsse Kunden ein Widerspruchsrecht oder ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. "Wenn sich etwas ändert, müssen die Unternehmen darüber informieren."

Was sind wesentliche Vertragsbestandteile?

Dabei handelt es sich zum einen um den vereinbarten Preis, zum anderen um die im Vertrag festgeschriebenen Leistungen, erklärt Totz. Soll also beispielsweise auf einmal eine Community-Option wegfallen, die Kunden des gleichen Anbieters kostenloses Telefonieren untereinander ermöglicht, darf widersprochen oder außerordentlich gekündigt werden.

Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?

Kunden dürfen in diesem Fall außerordentlich und außerhalb von vereinbarten Laufzeiten und Fristen kündigen.

Was bedeutet Widerspruchsrecht?

Kündigt ein Anbieter etwa ein Preiserhöhung oder eine Änderung der Konditionen an, muss er diese dem Kunden unter Angabe einer Frist, nach der die Änderungen wirksam werden, mitteilen, erklärt die Expertin. Der Verbraucher kann den Änderungen widersprechen. "Wenn man nicht einverstanden ist, müsste der alte Vertrag eigentlich weiterlaufen", sagt Totz. Der Haken aus Verbrauchersicht: Bei einem Widerspruch darf auch der Anbieter seinerseits den Vertrag innerhalb der im Vertrag vereinbarten Fristen kündigen.

Werden Tarife perspektivisch teurer oder günstiger?

Das werden die nächsten Monate zeigen. Für Verbraucher lohnt es sich immer, den Markt im Blick zu behalten. "Durch die Übernahme können sich weitere günstige Angebotspreise ergeben", sagt Telekommunikationsexpertin Totz. Immerhin muss Telefónica als Auflage der Übernahme Netzkapazitäten an Drittanbieter abgeben.

Was wird aus den zahllosen Mobilfunkmarken von E-Plus und Telefónica ?

"Ob die Marken an sich bestehenbleiben, ist unklar", sagt Totz. Telefónica Deutschland ist hierzulande vor allem durch seine Kernmarke O2 bekannt, realisiert aber auch Mobilfunk-Discountmarken wie Fonic, Lidl Mobile oder Tchibo Mobil. Unter eigenem Namen verkauft E-Plus schon lange keine neuen Verträge mehr, sondern konzentriert sich auf die Marke Base und steht hinter Angeboten wie Simyo, Blau oder Aldi Talk (Medion Mobile).

Welches Unternehmen ist mein Ansprechpartner?

Verantwortlicher Ansprechpartner für den Verbraucher ist immer der Vertragspartner. "Der müsste im Vertrag niedergelegt sein und auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen", erklärt Juristin Totz. "Wenn die Marke bestehenbleibt, bleibt auch der alte Ansprechpartner bestehen." Ansonsten gehen bei einer Übernahme alle Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.

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