Spiele auf Datenträgern verkäuflich - Lage bei Downloads unklar

Berlin · Computerspiele kosten leicht eine Stange Geld - egal, ob man sie auf einem Datenträger oder als Download kauft. Wer ein Game bewältigt hat, will es deshalb oft wieder versilbern. Publisher legen den Zockern dabei aber Steine in den Weg.

 Verbraucher dürfen nicht jedes Game verkaufen. Foto: Andrea Warnecke

Verbraucher dürfen nicht jedes Game verkaufen. Foto: Andrea Warnecke

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Ob CD, DVD, Blu-ray oder Modul: Spiele auf Datenträgern dürfen Verbraucher weiterverkaufen. Das gilt in jedem Fall für in EU-Staaten erworbene Exemplare und selbst dann, wenn der Publisher etwas anderes in seine Nutzungsbedingungen schreibt. Darauf weist das Urheberrechtsportal "iRights.info" hin. Bei Importspielen aus anderen Ländern sollte man dagegen vorsichtiger sein, weil es hier im Einzelfall tatsächlich anders sein kann.

Neben der theoretischen Verkaufsfreiheit können bei Datenträgern in der Praxis aber technische Hürden auftauchen, mit denen Publisher eine sinnvolle Weitergabe erschweren oder ganz verhindern. So kann es sein, dass ein Spiel quasi nur mit einem Benutzeraccount funktioniert oder bestimmte Daten aus dem Netz nachgeladen werden müssen, erklären die Experten.

Derzeit noch unklar ist die Rechtslage bei Spielen als Download. Zwar hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass heruntergeladene Computersoftware weiterverkauft werden darf. Ob aber Spiele rechtlich als reine Software einzuordnen sind, oder als Mischung aus Musik, Grafik und Text anders behandelt werden müssen, bedarf den Angaben nach noch einer richterlichen Klärung. Der Versuch eines Verkaufs sei derzeit nicht ratsam, wenn man keinen Rechtsstreit riskieren will.

Wenn Spiele nur in Verbindung mit einem Account spielbar sind, stellt sich auch die Frage, ob so ein Konto weiterverkauft werden darf. Die Anbieter schließen das dem Portal zufolge fast immer aus - und Spieler müssen das nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes derzeit auch hinnehmen.

Umstritten ist nach Angaben der Experten die Zulässigkeit des Verkaufs virtueller Gegenstände aus Spielen, also etwa Waffen, Werkzeuge oder anderes Zubehör. Damit wird bereits an einer ganzen Reihe Börsen im Netz gehandelt. Die Publisher schreiben aber in aller Regel in die Nutzungsbedingungen, dass man kein Eigentum an im Spiel gekauften Gütern erwirbt und diese somit nicht weiterverkaufen kann - es sei denn auf Marktplätzen innerhalb des Spiels. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist bislang uneinheitlich.

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