Urteil: E-Book-Anbieter dürfen Weiterverkauf der Dateien untersagen

Karlsruhe/Hamm · Anbieter von E-Book- und Hörbuch-Downloads dürfen den Weiterverkauf der Dateien untersagen.

Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm aus dem Mai dieses Jahres ist jetzt rechtskräftig geworden. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag bestätigte, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband seinen Einspruch gegen die Entscheidung des OLG zurückgenommen, eine Revision nicht zuzulassen.

Die Verbraucherzentrale hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der das Verbot des Weiterverkaufs in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert hat. (BGH AZ: I-ZR 120/14, OLG Hamm AZ: 22 U 60/13)

Das nun rechtskräftige Urteil sei ein wichtiges, positives Signal, hieß es in einer Mitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Die Entstehung eines Gebrauchtmarktes für E-Books und Hörbücher könne weder im Sinne der Autoren, Verlage und Händler noch der Kunden sein.

Der Primärmarkt für digitale Inhalte würde in einem solchen Fall völlig zusammenbrechen. "Für Verlage wäre es unmöglich, digitale Buchinhalte gut und kostengünstig für den Leser anzubieten, die Autoren angemessen zu vergüten und gemeinsam mit dem Handel weiter an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten", wurde der Justiziar des Börsenvereins, Prof. Christian Sprang, zitiert.

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