Streit um Daten im Ausland: Microsoft gewinnt Zeit

New York · In einem wegweisenden Gerichtsverfahren, bei dem es um die Herausgabe in Europa gespeicherter Nutzerdaten an US-Behörden geht, hat Microsoft einen Aufschub bekommen.

 Muss Microsoft den US-Behörden E-Mails herausgeben, die in Irland liegen? Das Unternehmen kämpft dagegen. Foto: Ole Spata

Muss Microsoft den US-Behörden E-Mails herausgeben, die in Irland liegen? Das Unternehmen kämpft dagegen. Foto: Ole Spata

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Eine New Yorker Richterin bekräftigte zwar eine vorherige Entscheidung. Danach muss der Software-Riese einer US-Behörde Daten des E-Mail-Accounts eines Kunden aushändigen, die auf einem Server in Irland lagern. Allerdings wurde der Vollzug ausgesetzt, während das Berufungsverfahren läuft. Die New Yorker Staatsanwaltschaft erklärte sich damit einverstanden.

Damit scheiterte Microsoft zwar mit dem Versuch, die Entscheidung schon auf Ebene des Bezirksgerichts zu kippen. Am Ende kam aber ein beträchtlicher Zeitgewinn heraus, denn ein Berufungsverfahren könnte sich über Monate oder auch Jahre hinziehen.

Für die amerikanischen Internet-Unternehmen könnte das Verfahren zu einem problematischen Präzedenzfall werden. Sie müssen seit Beginn des Geheimdienstskandals bereits um das Vertrauen der Kunden kämpfen. Microsoft bietet Geschäftskunden explizit an, ihre Daten nur in Rechenzentren in Europa zu speichern.

Microsoft bekräftigte den Willen, bis zur letzten Instanz gegen die Herausgabe der Daten anzukämpfen. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, betonte Chefjustiziar Brad Smith. "Wir werden umgehend Berufung einlegen." Der Software-Konzern werde sich für einen stärkeren Schutz der Privatsphäre bei E-Mails in den USA und weltweit einsetzen.

Eine Vorinstanz hatte im April entschieden, dass Microsoft die E-Mails herausrücken müsse. Danach bekam der Windows-Konzern Rückendeckung von anderen amerikanischen Technologie-Konzernen. Apple, der Netzwerk-Ausrüster Cisco sowie die Telekom-Firmen AT&T und Verizon unterstützten vor Gericht die Microsoft-Position. Sie argumentieren, dass eine direkte Herausgabe der Daten gegen europäisches Recht verstoßen würde. Die Konzerne kritisieren, dass sie damit gezwungen würden, die Gesetze eines Landes zu brechen, um die eines anderen einzuhalten.

Bisher müssen US-Ermittler über die nationalen Behörden in Europa gehen, um die Herausgabe von dort gespeicherten Daten zu bewirken. Aus Sicht der US-Staatsanwälte und der Richterin ist das nicht notwendig, weil die amerikanischen Konzerne die Anbieter der Dienste seien und die Kontrolle über ihre europäischen Töchter hätten.

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