Käufer muss schlechte Ebay-Bewertung zurücknehmen

München · Ein Käufer muss seine schlechte Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zurücknehmen. Das entschied das Oberlandesgericht München.

 Einer der erfolgreichsten Internet-Auktionshäuser im Netz: ebay. Foto: Maurizio Gambarini

Einer der erfolgreichsten Internet-Auktionshäuser im Netz: ebay. Foto: Maurizio Gambarini

Foto: DPA

Der Mann müsse der Löschung der Bewertung zustimmen. Der Käufer hatte Bootszubehör im Ebay-Shop eines Händlers aus Gelting (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) bestellt und sich in der Online-Bewertung über Mängel beschwert. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. Angaben zur Urteilsbegründung machte das Gericht zunächst nicht. Eine Revision ließ die Kammer nicht zu. Über Schadenersatz hatte das Gericht nicht entschieden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort