Trotz Krankschreibung zur Hochzeit: Wann es Ärger geben kann

Bremen · Arbeitgeber sehen es nicht gerne, wenn jemand trotz Krankschreibung an einem Fest wie einer Hochzeit teilnimmt. Doch eine Abmahnung oder Kündigung können sie längst nicht immer aussprechen.

 Auf die Genesung kommt es an: Geht ein Angestellter trotz Krankschreibung zu einer Hochzeit, muss das noch längst keine Abmahnung bedeuten. Foto: Arno Burgi

Auf die Genesung kommt es an: Geht ein Angestellter trotz Krankschreibung zu einer Hochzeit, muss das noch längst keine Abmahnung bedeuten. Foto: Arno Burgi

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Entscheidend ist, ob die Teilnahme an einer Hochzeit den Genesungsprozess beeinflusst. Wer krankgeschrieben ist, muss sich grundsätzlich genesungsfördernd verhalten. Die Teilnahme an einer Hochzeit beeinträchtigt den Genesungsprozess aber nicht zwangsläufig, sondern könne ihn manchmal sogar fördern.

Das ist sicher eher nicht so, wenn jemand mit Grippe im Bett liegt. Aber wird zum Beispiel ein Mitarbeiter einer Bank dort Zeuge eines Überfalls und ist danach wegen einer Traumatisierung für einige Wochen krankgeschrieben, können es Ärzte durchaus für gesundheitsfördernd halten, wenn derjenige die Hochzeit eines nahen Angehörigen besucht.

Sinnvoll ist es deshalb, sich vor dem Besuch der Hochzeit mit dem Arzt zu besprechen. Wird die Teilnahme empfohlen, sollten Mitarbeiter sich das sicherheitshalber schriftlich bestätigen lassen.

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