Tricksen bei der Arbeitszeiterfassung - Kündigung droht

Heidelberg · Nach dem Einstempeln ist Arbeitsbeginn, und wer nach Hause geht, stempelt sich aus - eigentlich ist die Arbeitszeiterfassung relativ einfach. Aber sie lässt Spielraum zum Tricksen. Und das kann harte Konsequenzen haben.

 Ehrlich sein: Wer bei der Arbeitszeiterfassung schummelt, kann gekündigt und sogar angezeigt werden. Foto: Armin Weigel

Ehrlich sein: Wer bei der Arbeitszeiterfassung schummelt, kann gekündigt und sogar angezeigt werden. Foto: Armin Weigel

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Arbeitnehmer müssen bei der Zeiterfassung mit Stempelkarte oder Chip sehr genau und ehrlich sein. Denn wer sich zum Beispiel einstempelt, aber erst noch frühstücken geht, gaukelt seinem Arbeitgeber nur vor, dass er arbeitet. Und das ist Arbeitszeitbetrug. "Wer betrügt, fliegt" - so lautet die Konsequenz, erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Schummlern droht die Kündigung - unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung.

Das kann auch für nicht dokumentierte Pausen gelten: Ist betrieblich geregelt, sich für Pausen auszustempeln, gelte das auch für die kurze Zigarettenpause, erklärt Eckert. "Grundsätzlich ist es so, dass Pause Pause ist." Ob währenddessen nun geraucht, Zeitung gelesen oder gegessen werde, sei egal.

Der Arbeitgeber kann den Betrug auch anzeigen, denn es sei eine strafbare Handlung, erklärt Eckert. Dann folgt aus dem falschen Ein- und Ausstempeln nicht nur die Kündigung, sondern womöglich ein Gerichtstermin.

Auch Kollegen können sich strafbar machen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitnehmer dem Kollegen seine Karte für das spätere Ausstempeln gibt, um früher zu gehen.

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