Rentenalter erreicht: Beschäftigte müssen nicht immer aufhören

Köln · Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht, hat nicht immer Lust darauf, sich zur Ruhe zu setzen. Auch finanziell kann sich ein zusätzliches Beitragsjahr lohnen.

 Wer länger als bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, bekommt einen Zuschlag bei der Rente. Foto: Mascha Brichta

Wer länger als bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, bekommt einen Zuschlag bei der Rente. Foto: Mascha Brichta

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In einigen Fällen müssen Berufstätige im Rentenalter nicht zwangsläufig zu Hause bleiben. Ob Arbeitnehmer ihren Job bei ihrem alten Arbeitgeber behalten und dort weitermachen können, hängt vom Vertrag ab, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Häufig ist im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Altersgrenze vorgesehen. Ist das der Fall, müssen Beschäftigte mit dem Erreichen der Grenze zwingend aufhören - es sei denn, sie haben mit dem Chef etwas anderes vereinbart. Fehlt eine entsprechende Klausel, spricht arbeitsrechtlich nichts gegen eine Weiterbeschäftigung.

Wer länger als bis zur Regelaltersgrenze tätig ist, bekommt hinterher mehr Rente. "Wir zahlen einen Zuschlag von rund sechs Prozent pro Jahr, den Beschäftigte den Renteneintritt nach hinten schieben", sagt Manuela Budewell von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Konkret bedeutet das: Ein Westdeutscher mit 45 Beitragsjahren, der durchschnittlich verdient hat, erhält derzeit eine Standardrente von 1266,30 Euro pro Monat. Bleibt er ein Jahr über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus im Job, kommt er auf 1342,28 Euro pro Monat. "Hinzu kommen die Beiträge, die der Beschäftigte in dem zusätzlichen Jahr Berufstätigkeit eingezahlt hat", erklärt Budewell.

Ein Ostdeutscher mit 45 Beitragsjahren, der durchschnittlich verdient hat, erhält derzeit eine Standardrente von 1158,30 Euro. Arbeitet er derzeit ein Jahr länger als die Regelaltersgrenze, hat er 1227,80 Euro pro Monat.

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