Rechte und Pflichten bei Streik - Was Mitarbeiter wissen müssen

Heidelberg · Steht ein Streik an, haben Mitarbeiter häufig viele Fragen, was nun zu beachten ist. Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins erklärt, was zu beachten ist. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick:

 Die Gewerkschaft des Lufthansa-Kabinenpersonals (Ufo) will bis Freitag streiken. Foto: Fredrik von Erichsen

Die Gewerkschaft des Lufthansa-Kabinenpersonals (Ufo) will bis Freitag streiken. Foto: Fredrik von Erichsen

Foto: DPA

Muss ich mich vor einem Streik beim Arbeitgeber abmelden?

Nein, man kann am Morgen des Tages, an dem gestreikt wird, einfach wegbleiben. Die Gewerkschaft legt dann fest, wo man sich trifft - ob das zum Beispiel eine Demo ist, oder ob man sich im Streiklokal einfindet.

Bekommen Streikende ihr Gehalt weiter?

Streikende erhalten grundsätzlich keine Vergütung in der Zeit des Streiks, denn sie arbeiten ja nicht. Gewerkschaftsmitglieder bekommen aber von der Gewerkschaft ein Streikgeld. Das ist in der Regel geringer als der Netto-Lohn. Um das zu bekommen, sollte man sich bei der Gewerkschaft erkundigen, wie man es beantragt.

Darf ich streiken, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?

Das kann man machen, aber man bekommt dann von der Gewerkschaft kein Streikgeld. Deswegen werden viele nicht streiken, die nicht in der Gewerkschaft sind, denn sie haben dann Lohnausfall. Häufig ist es jedoch möglich, noch kurzfristig in die Gewerkschaft einzutreten.

Was ist mit Azubis und Praktikanten?

Auszubildende können ebenfalls streiken, aber sie werden in der Praxis häufig von der Gewerkschaft ausgenommen, weil man sagt, dass bei ihnen die Ausbildung im Vordergrund steht. Praktikanten sind keine Arbeitnehmer und haben in der Regel kein Streikrecht. Sie sollten sich deswegen eher zurückhalten, wenn sie ihr Praktikum nicht gefährden wollen. Es kann aber durchaus sein, dass der Arbeitgeber sie nach Hause schickt, weil er eine Betreuung nicht gewährleisten kann.

Kann ich für einen Streik Urlaub nehmen?

Der Urlaub muss beantragt und genehmigt werden. Wenn der Arbeitgeber weiß, dass ein Streik ansteht, wird er den verbleibenden Mitarbeitern keinen Urlaub mehr gewähren. Bereits genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber nicht zurücknehmen.

Wie ist es mit einer Krankschreibung während eines Streiks?

Wenn jemand streikt und er erkrankt, gibt es keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn jemand aber den Streik beendet und dann krank wird, kann er Entgeltfortzahlung verlangen. Wird jemand trotz Arbeitsunfähigkeit beim Streik gesehen, kann das Zweifel an der Krankschreibung begründen und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung nach ziehen.

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