Olympia am Arbeitsplatz: Vor dem Streamen Chef um Erlaubnis bitten

Heidelberg · Olympia-Fans verfolgen die Winterspiele in Sotschi im Netz gern via Liveticker. Den ziehen sie sogar Online-Streams vor. Am Arbeitsplatz ist aber beides nicht gestattet. Es sei denn, der Chef hat ausdrücklich nichts dagegen.

 Für die Olympischen Spiele gilt keine Ausnahme: Arbeitgeber dürfen das Streamen am Arbeitsplatz verbieten. Foto: Andrea Warnecke

Für die Olympischen Spiele gilt keine Ausnahme: Arbeitgeber dürfen das Streamen am Arbeitsplatz verbieten. Foto: Andrea Warnecke

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Arbeitnehmer dürfen die Olympischen Winterspiele in Sotschi nur dann am Arbeitsplatz verfolgen, wenn der Chef es ausdrücklich erlaubt. Darauf weist Michael Eckert aus dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Den Sportlern via Internet, Radio oder Fernsehen zuzusehen, sei reines Privatvergnügen. Daher muss der Angestellte ein Nein akzeptieren. "Fernsehen und Internet lenken von der Arbeit ab, ebenso die beliebten Liveticker. Das muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg.

In diesem Fall gilt auch nicht das Gewohnheitsrecht. "Dem Arbeitgeber steht es zum Beispiel frei, bei der Fußball-WM eine Ausnahme zu machen und zur Olympiade nicht", sagt Eckert. Pausen so zu legen, dass sie etwa mit der Entscheidung im Eishockey zusammenfallen oder Fehlzeiten durch Nacharbeit am Abend auszugleichen, sei immer nur in Absprache mit den Vorgesetzten möglich.

Gleiches gilt, wenn Kollegen zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen, damit der Olympia-Fan die Spiele sehen kann. "Mein Tipp: Reden Sie vorher miteinander, dann gibt es hinterher keine Probleme", sagt Eckert.

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