Mitarbeiter können Zwischenzeugnis fordern

Berlin · Mitarbeiter können von ihrem Chef ein Zwischenzeugnis verlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie einen guten Grund dafür haben.

 Ein Zwischenzeugnis wird nicht immer ausgestellt. Oft entscheidet der Anlass. Foto: Monique Wuestenhagen

Ein Zwischenzeugnis wird nicht immer ausgestellt. Oft entscheidet der Anlass. Foto: Monique Wuestenhagen

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Eine Grund kann beispielsweise der Wechsel des Vorgesetzten sein, sagt Marta Böning, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Aber auch die Versetzung des Mitarbeiters in eine andere Abteilung kann ein Anlass für ein solches Zeugnis sein.

Dabei müssen Arbeitnehmer zwischen zwei Zeugnis-Arten unterscheiden: Manchmal bekommen sie ein einfaches Zeugnis, in dem die ausgeführte Tätigkeit lediglich beschrieben wird. In einem qualifizierten Zeugnis hingegen bescheinigt der Arbeitgeber die geleistete Arbeit nicht nur, sondern beurteilt sie auch.

Auch langjährige Mitarbeiter, die bisher noch keine Leistungsbeurteilung bekommen haben, können ihren Chef um ein Zwischenzeugnis bitten. Dazu muss kein bestimmter Anlass bestehen. Fragen Mitarbeiter ihren Vorgesetzten jedoch zu oft und innerhalb zu geringer Zeitabstände nach einem Zeugnis, kann er dieses verweigern. Eine klaren Regelung zum Abstand zwischen den Zeugnissen gibt es nicht.

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