Leiharbeiter sind beim Arbeitsschutz mitunter benachteiligt

Düsseldorf · Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die sich auf eine repräsentative Befragung von Erwerbstätigen beruft, legt nahe, dass Leiharbeiter und Teilzeitkräfte seltener von Gefährdungsbeurteilungen profitieren.

 Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung werden bei Leiharbeitern und Teilzeitkräften die Belastungen am Arbeitsplatz seltener untersucht als bei Angestellten in Vollzeit. Foto: Patrick Pleul

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung werden bei Leiharbeitern und Teilzeitkräften die Belastungen am Arbeitsplatz seltener untersucht als bei Angestellten in Vollzeit. Foto: Patrick Pleul

Foto: DPA

So erhält mehr als jeder Zweite (57 Prozent) unbefristet und in Vollzeit Angestellte eine Gefährdungsbeurteilung. Von jenen in Teilzeit sagen das 43 Prozent, bei denen in Leiharbeit sind es 47 Prozent. Bei diesen Beurteilungen handelt es sich um systematische Verfahren, um die Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln.

Außerdem bekommt von den unbefristet und in Vollzeit Beschäftigten mehr als jeder Zweite (58 Prozent) Angebote zur Gesundheitsförderung. Bei denen in Teilzeit sind es 43 Prozent, bei Leiharbeitern 29 Prozent. Für die Umfrage wurden 20 036 Erwerbstätige befragt.

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