Lehrer dürfen keine Handys kontrollieren

Berlin · Handys kontrollieren verboten: Lehrer dürfen die Inhalte von Mobiltelefonen ihrer Schüler nicht durchsuchen. Das Einziehen von Handys ist aber in einigen Fällen erlaubt.

 Lehrer können Handys dann einziehen, wenn sie den Unterricht stören und es in der Schulordnung so vorgesehen ist. Foto: Oliver Berg

Lehrer können Handys dann einziehen, wenn sie den Unterricht stören und es in der Schulordnung so vorgesehen ist. Foto: Oliver Berg

Foto: DPA

Lehrer dürfen nicht einfach das Handy von Schülern durchsuchen. Im Zweifelsfall darf nur die Staatsanwaltschaft Einsicht in gespeicherte Daten auf dem Handy nehmen. Jugendliche müssen ihrem Lehrer also nur auf freiwilliger Basis ihr Handy vorzeigen, erläutert das Rechtsportal "iRights.info". Fast immer enthalten Handys Inhalte aus dem Privatleben. Auch Videos und Bilder enthalten persönliche Daten und fallen damit unter das Post- und Fernmeldegeheimnis.

Allerdings müssen es Schüler unter Umständen dulden, dass ihr Lehrer das Handy einzieht. Hier hängt es davon ab, was die jeweilige Schulordnung vorschreibt. Normalerweise muss der Lehrer das Handy aber wieder zurückgeben, sobald es nicht mehr stört.

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Handys an Schulen

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