Erneuter Teilzeitantrag erst nach zwei Jahren möglich

Bremen · Ein Antrag auf Teilzeit-Arbeit will gut überlegt sein: Arbeitnehmer können einen erneuten Antrag auf eine weitere Verringerung der Arbeitszeit erst nach dem Ablauf einer Zwei-Jahres-Frist stellen.

 Zwei Jahre nach einem Antrag auf Teilzeit kann erst eine neue Verringerung der Arbeitzeit beantragt werden. Foto: Michael Reichel

Zwei Jahre nach einem Antrag auf Teilzeit kann erst eine neue Verringerung der Arbeitzeit beantragt werden. Foto: Michael Reichel

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Bevor Arbeitnehmer einen Antrag auf Teilzeit stellen, sollten sie sich gut überlegen, was sie wollen. Beschäftigte müssen mit dem Ergebnis für eine Zeit leben - egal, ob der Arbeitgeber der Verringerung zugestimmt oder sie berechtigtterweise abgelehnt hat. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in einer neuen Broschüre zum Thema Teilzeit hin. Einen erneuten Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit können Arbeitnehmer frühestens nach Ablauf von zwei Jahren stellen.

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