Bewerber können mehrere Ausbildungsverträge unterzeichnen

Berlin · Ein Bewerber für einen Ausbildungsplatz darf einen Vertrag unterschreiben, auch wenn er weitere Bewerbungen parallel zu laufen hat. In der Probezeit darf jederzeit gekündigt werden.

 Keine Pflicht sich festzulegen: Bewerber können in der Probzeit ihre Ausbildung jederzeit kündigne. Foto: Felix Kästle

Keine Pflicht sich festzulegen: Bewerber können in der Probzeit ihre Ausbildung jederzeit kündigne. Foto: Felix Kästle

Foto: DPA

Bei der Lehrstellensuche können Jugendliche einen Ausbildungsvertrag unterschreiben, obwohl sie noch auf die Zusage anderer Firmen warten. Darauf weist der Arbeitsrechtler Hans-Georg Meier aus Berlin hin. Jugendliche bewerben sich häufig auf mehrere Ausbildungsplätze, weil sie nicht wissen, bei welchem Unternehmen es klappt. Rechtlich ist es für sie kein Problem, einen zweiten Vertrag zu unterzeichnen, wenn sie sich für einen anderen Arbeitgeber entscheiden.

"Innerhalb der Probezeit können die Auszubildenden ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie müssen dann keine Frist einhalten", sagt Meier. Das gilt auch, wenn sie die Ausbildung noch gar nicht begonnen haben. Meier betont allerdings, dass die Auszubildenden dem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitteilen sollten, wenn sie die Stelle doch nicht antreten. "Es gehört sich schließlich nicht, den Ausbildungsplatz einfach zu blockieren", erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort