Arbeitskleidung müssen Arbeitnehmer selbst zahlen

Berlin · Gummistiefel für den Stall oder weiße Hosen für die Arztpraxis: In einigen Berufen ist die Arbeitskleidung vorgeschrieben. Die müssen Beschäftigte nur selbst zahlen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

 Müssen Tierwirte die Stiefel für den Stall aus der eigenen Tasche zahlen? Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag kann darüber aufklären. Foto: Stefan Sauer

Müssen Tierwirte die Stiefel für den Stall aus der eigenen Tasche zahlen? Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag kann darüber aufklären. Foto: Stefan Sauer

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Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitskleidung selbst zahlen. Nur gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Allerdings beteiligen sich Unternehmen oft an den Kosten für die Dienstkleidung, oder die Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Das ist aber nur der Fall, wenn die Kleidung einen Uniformcharakter hat. Hilfreich ist immer ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag oder die betriebliche Vereinbarung - hier ist eventuell Näheres zu den Kosten geregelt. Schreibt der Chef den Mitarbeitern vor, dass sie sich in einer bestimmten Art und Weise kleiden sollen, also etwa komplett in Schwarz, müssen Mitarbeiter für die Kleidung selbst aufkommen. Denn hier handelt es sich um eine übliche Bekleidung, die sie theoretisch auch in der Freizeit tragen können.

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