Deutsches Studentenwerk Teilerlass beim Bafög möglich

BONN · Für Studenten, die Bafög erhalten und kurz vor ihrem Abschluss stehen, hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) einen wichtigen Hinweis.

Nur noch für Abschlüsse in diesem Jahr gibt es im Bundesausbildungs-förderungsgesetz (Bafög) einen Darlehensteilerlass für ein schnelles Studium oder ein sehr gutes Examen. Danach läuft die Regelung aus.

"Wir bedauern, dass dieser Leistungsanreiz beim Bafög wegfällt", sagt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. "Schade, dass Bund und Länder nicht daran festhalten wollten." Rund 31 000 Studierenden hätten in den Jahren 2010 und 2011 davon profitiert, so Meyer auf der Heyde.

Das Bafög wird zur einen Hälfte als staatlicher Zuschuss gezahlt, der nicht zurückgezahlt werden muss, zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen, bei dem höchstens 10 000 Euro zurückgezahlt werden müssen.

Wer Bafög erhält und bis zum 31. Dezember 2012 sein Studium mit einem sehr guten Examen oder besonders zügig abschließt, kann bis 2017 den Darlehensteilerlass beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Die Raten der Rückzahlung liegen je nach Einkommen bei mindestens 105 Euro monatlich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort