Jürgen Fohrmann wird neuer Rektor in Bonn

Hochschulrat wählte den Germanisten aus drei Kandidaten aus - Senat muss noch zustimmen

Jürgen Fohrmann wird neuer Rektor in Bonn
Foto: Uni Bonn

Bonn. Nach vielen Jahren wird voraussichtlich wieder ein Geisteswissenschaftler das höchste Amt an der Bonner Universität bekleiden. Montagnachmittag hat der Hochschulrat im Senatssaal den Literaturwissenschaftler Professor Jürgen Fohrmann zum neuen Rektor gewählt.

Er wolle sich bis zur Bestätigung durch den Senat mit Rücksicht auf dessen Votum nicht öffentlich zur Wahl äußern, teilte die Universität am Montag mit. Die Entscheidung des Hochschulrats bedarf nach dem Hochschulgesetz noch der Zustimmung durch den Senat, der am Donnerstag, 11. Dezember, das nächste Mal tagt.

Der 55-jährige Literaturwissenschaftler wird, wenn alles klappt, wahrscheinlich nach Ostern zu Beginn des Sommersemesters als Nachfolger von Professor Matthias Winiger seine sechsjährige Amtszeit antreten.

Neben Fohrmann standen bei der Sitzung des Hochschulrats noch der Pathologe Professor Reinhard Büttner, früherer Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn, und als externe Kandidatin Professor Barbara Dauner-Lieb, Rechtswissenschaftlerin und ehemalige Prorektorin der Universität Köln, zur Wahl.

Der 1953 in Bielefeld geborene Jürgen Fohrmann studierte in Münster und Bielefeld Germanistik, Geschichte und Literaturwissenschaft. In Bielefeld folgten Promotion und Habilitation. Nach einer Lehrstuhlvertretung und einem Heisenberg-Stipendium wechselte er 1991 an die Universität Bonn, wo er seither als Professor für Neuere deutsche Literaturwissenschaft und Allgemeine Literaturwissenschaft tätig ist.

Von 2006 bis 2008 war Fohrmann Dekan der Philosophischen Fakultät. Sein wissenschaftliches Interesse gilt vor allem der Literatur- und Medientheorie sowie Kulturen der Moderne. Unter anderem gehörte er von 1998 bis 2004 als Direktoriumsmitglied dem Kulturwissenschaftlichen Forschungskolleg "Medien und kulturelle Kommunikation" an. Rufe nach München, Zürich und Göttingen lehnte er ab.

Erstmals wird der Rektor nach dem neuen im Hochschulgesetz vorgeschriebenen Verfahren gewählt. Bestimmte zuvor der Universitätssenat in nicht-öffentlicher Sitzung allein das Oberhaupt der Bonner Alma mater, ist nun ein mehrstufiges Verfahren erforderlich: Der Hochschulrat kürt den Rektor, der aber erst als gewählt gilt, wenn auch noch der Senat zustimmt.

Falls dies der Senat nicht tut, kann der Hochschulrat mit Zweidrittelmehrheit dieses Votum überstimmen. Doch möchten alle Beteiligten einen solchen Konflikt vermeiden. Als Lehrbeispiel hierzu gilt inzwischen die Universität Siegen.

Dort hatte der Hochschulrat einen Rektor gewählt, ohne den Senat und die Fachbereichskonferenz auf angemessene Weise in den Findungsprozess einzubeziehen. Der Senat lehnte es daraufhin ab, den gewählten Rektor zu bestätigen, und forderte mehr Transparenz und Beteiligung der gewählten Gremien.

Der Siegener Hochschulrat verzichtete daraufhin auf die Möglichkeit, den Senat mit Zweidrittelmehrheit zu überstimmen und den designierten Rektor gegen den Willen der Universität einzusetzen. Das Wahlverfahren wurde daraufhin abgebrochen und unter Einbeziehung des Senats und der Fachbereichskonferenz neu durchgeführt.

Die Bonner Alma mater setzte aber von Anfang an auf eine transparentere Variante: Eine paritätisch aus jeweils vier Senats- und externen Hochschulratsmitgliedern zusammengesetzte Findungskommission sollte geeignete Kandidaten auswählen. Die Kommission startete das Bewerbungsverfahren im vergangenen Sommer und schrieb es auch für externe Kandidaten aus.

Zusätzlich wurde eine Personalagentur eingeschaltet. Insgesamt 16 Bewerbungen gingen bei der Kommission ein, die aber auch von sich aus weitere geeignete Persönlichkeiten ansprach. Die Kommission wählte daraufhin die drei Kandidaten aus, die sich am Montag zur Wahl stellten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort