Kriminologisches Instituts an der Uni Bonn Wie kommt das Böse in die Welt?

Bonn · Professor Torsten Verrel beschäftigt sich von Berufs wegen täglich mit Verbrechen. Der Direktor des Kriminologischen Instituts an der Bonner Universität ist davon überzeugt, dass niemand in einer Gesellschaft ohne Straftaten leben möchte.

 „Gerechtigkeit ist eine Frage der Definition“, findet Professor Torsten Verrel.

„Gerechtigkeit ist eine Frage der Definition“, findet Professor Torsten Verrel.

Foto: Uni Bonn

Die Geschichte des Verbrechens ist vermutlich so alt wie die Menschheit. Schon in der zweiten Generation der biblischen Menschheitsgeschichte kam es zum ersten Kapitalverbrechen, erzählt das Alte Testament; unter den Kindern Adams und Evas. Kain erschlug seinen Bruder Abel. Aus Eifersucht. Gott war der alleinige Richter, der Täter kam billig davon: Gott verpasste ihm das sogenannte Kainsmal und verstieß ihn. Aber Kain konnte immerhin ein Leben jenseits von Gefängnismauern und Zellengittern verbringen, heiraten, Kinder zeugen und so den Fortbestand der Menschheit sichern. Das Kainsmal zeichnete ihn zwar als Mörder, doch das Gotteszeichen schützte ihn zugleich vor Blutrache.

War die biblische Tötung des Bruders Mord oder Totschlag nach heutigem Rechtsverständnis? Eine Frage, mit der schon Hörsäle gefüllt wurden. Professor Torsten Verrel, Geschäftsführender Direktor des Kriminologischen Seminars der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Bonner Universität, stellt seinen Studenten gern ganz andere Fragen. Zum Beispiel jene: "Was glauben Sie, welchen Anteil Mord und Totschlag in der Kriminalitätsstatistik in Deutschland einnehmen?" Die Studenten liegen fast immer falsch und mit ihren Schätzungen deutlich zu hoch. Ein Prozent? Zehn Prozent? Die richtige Antwort: Zusammen bringen es die beiden Delikte auf knapp 0,04 Prozent aller registrierten Straftaten eines Jahres.

Verrel sieht die Hauptaufgabe seiner Forschung und Lehre "in dem Bemühen, ein rationales Verständnis von Kriminalität zu entwickeln, einen vernunftbegabten Umgang mit einem sozialen Phänomen, das in hohem Maße von Vorurteilen geprägt ist". Und er will seinen Studenten eine realistische Einschätzung vermitteln, was Strafrecht leisten kann - und nicht leisten kann. Und wenn es nach Verrel ginge, müssten alle künftigen Strafrechtler einmal ein Gefängnis besucht und eine Zelle von innen gesehen haben, bevor sie ihren Beruf ausüben dürfen.

Der 1961 im westfälischen Lübbecke geborene Strafrechtler promovierte 1994 mit einer empirischen Studie zur "Schuldfähigkeitsbegutachtung bei Tötungsdelikten" und kam über wissenschaftliche Stationen in Marburg, Göttingen, Hannover und München nach Bonn, wo er seit zehn Jahren das Kriminologische Seminar leitet. Die Semesterferien schaffen den zeitlichen Raum, um im Büro des Professors im obersten Stock des Westturms des Juridicums über Gott und die kriminelle Welt zu sprechen.

Ganz tief unten, in der im Grundstein des 1967 eingeweihten Gebäudes versenkten Urkunde, steht der lateinische Satz geschrieben: "Justitia fundamentum regnorum." Gerechtigkeit ist die Grundlage der Staaten. Abgesehen davon, dass Recht in nicht wenigen Staaten dieser Erde mit Füßen getreten wird - was ist überhaupt Gerechtigkeit?

"Das ist vor allem eine Frage der Definition, die in verschiedenen Gesellschaften oder Epochen völlig unterschiedlich beantwortet wird", sagt der Professor - so wie auch die Frage nach "gerechter Strafe" oder das gesellschaftliche Einvernehmen darüber, was eine Straftat ist.

Ein Beispiel: Bis 1973 galten einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen männlichen Erwachsenen hierzulande als Straftat und konnten mit Gefängnis sanktioniert werden. Nachdem die Franzosen die Strafbarkeit von Homosexualität schon 1791 abgeschafft und Napoleons Truppen dieses Rechtsverständnis ins Rheinland exportiert hatten, galt schon bald darauf der von den neuen preußischen Herren 1872 im Strafgesetzbuch installierte § 175. Dieser Paragraf führte im Nationalsozialismus geradewegs ins Konzentrationslager, und noch 1962 rechtfertigte die Regierung des Rheinländers Adenauer den Paragrafen, weil Homosexualität "eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung" bedeute. Die zwangsläufige Folge sei "die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft". Verrel nennt aber auch Beispiele, die beschreiben, dass veränderte Sichtweisen der Gesellschaft nicht nur zur Liberalisierung, sondern auch zur Verschärfung des Strafrechts führen können: Vergewaltigung in der Ehe war lange Zeit straffrei. Und der Fall des Politikers Sebastian Edathy macht deutlich, wie sich der Blick auf den vielfältigen und massenhaften Missbrauch von Kindern verändert hat.

Der Bonner Kriminologe hat gar nichts dagegen einzuwenden, dass durch den aktuellen Fall nun auch diskutiert wird, ob nicht nur dargestellte sexuelle Handlungen und Posen, sondern auch das Zeigen unbekleideter Minderjähriger unter Kinderpornografie fallen soll. Allerdings beobachtet der Kriminologe mit großer Skepsis den üblichen, reflexartigen Aktionismus der Politiker wie auch der Medien bei spektakulären Fällen: "Schnellschüsse des Gesetzgebers haben mitunter katastrophale Folgen auf unser Rechtssystem. Denken Sie nur an das Thema Sicherungsverwahrung."

Sollte es zu einer Ausweitung des Tatbestands der Kinderpornografie kommen: Machen sich dann Eltern schon strafbar, wenn sie ihr Baby beim Planschen in der Badewanne fotografieren? Verrel: "Strafrecht darf immer nur ultima ratio sein." Das letzte Mittel also, wenn zuvor alle sonstigen im ethischen Sinne vernünftigen Lösungen verworfen werden mussten. "Auch die häufige Klage, der Gesetzgeber hinke kriminellen Entwicklungen hinterher, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist doch zwangsläufig so. Weil neue Gesetze gut überlegt sein wollen."

Auch der Missbrauch mit dem Missbrauch ist denkbar. Die Wormser Prozesse sind fast schon vergessen: Von 1993 bis 1997 standen 25 Bürger wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht. Auslöser war der Streit um das Sorgerecht in einem Scheidungsverfahren. Alle Angeklagten wurden am Ende freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Hans Lorenz sagte während der Urteilsbegründung: "Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben. Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen."

Eine der 25 Angeklagten, eine 70-jährige Großmutter, konnte die Entschuldigung des Gerichts nicht mehr entgegennehmen: Sie war während der U-Haft gestorben. Die Wormser Prozesse waren für weitere Beteiligte verheerend: Trotz des Freispruchs waren längst Ehen und berufliche Existenzen irreparabel zerstört. Eine besondere Tragik des Falls: Kinder, die das Jugendamt vorsorglich aus den Familien nahm, in einem Heim unterbrachte und dort in Sicherheit wähnte, wurden erst in diesem Heim tatsächlich sexuell missbraucht; der Heimleiter wurde später zu einer Haftstrafe verurteilt.

Auch die wachsende Gleichberechtigung der Geschlechter wirft in der kriminologischen Forschung völlig neue Fragen auf. Verrel: "Wenn Frauen ihre Männer töten, werden sie in der Regel wegen Mordes, selten wegen Totschlags verurteilt." Warum ist das so? "Weil sie dem Mann physisch unterlegen sind, müssen sie zwangsläufig die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzen, indem sie beispielsweise Gift benutzen. Damit ist automatisch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Da stellt sich die Frage: Ist das gerecht?"

Wenn man sich schon so lange wie Verrel beruflich mit dem Sozialphänomen Kriminalität beschäftigt: Weiß man dann, wie das Böse in die Welt kommt? Der Professor lacht. "Wenn ich das wüsste, saßen wir beide vermutlich jetzt nicht hier beisammen. Trotz aller bisherigen Forschungen: Niemand hält die Formel in der Hand."

Hat jede Gesellschaft die Kriminalität, die sie verdient? "Wenn Sie so wollen: ja. Das hat schon banale Gründe: Internet-Kriminalität gab es nicht vor der Erfindung des Internet, Fahrerflucht wurde erst nach der Erfindung des Autos zum Phänomen. Ein weniger banales Beispiel: Wir registrieren heute deutlich weniger Sexualdelikte als noch vor 40 Jahren. Das ist ganz klar auf gesellschaftliche Entwicklungen wie die veränderte Sexualmoral zurückzuführen."

Ist der Vater von zwei Kindern selbst schon Opfer von Kriminalität geworden? "Ja. Kürzlich erst. In unsere Wohnung in Bad Godesberg wurde eingebrochen. Vielleicht hat es auch sein Gutes, wenn man Kriminalität nicht nur vom Büroschreibtisch aus betrachtet." Und Täter? "Sie meinen, ob ich schon mal eine Straftat begangen habe? Ich wette, jeder Mensch hat in seinem Leben schon mindestens eine Straftat begangen. Und wenn er als Jugendlicher einen Maiskolben vom nahen Feld gestohlen hat. Füllen alle Deutschen außer Uli Hoeneß und Alice Schwarzer ihre Steuererklärung korrekt aus?"

Ist eine Gesellschaft ohne Straftaten denkbar? "Nein. Das müsste eine extrem diktatorische Gesellschaft sein, die in ihrem Totalitarismus weit über das Maß hinausgeht, was der Nationalsozialismus oder der Stalinismus verkörpert haben. Denn selbst dort gab es private Kriminalität, nicht nur staatlich angeordnete Verbrechen. Eine Gesellschaft ohne Kriminalität müsste einen erheblichen, allumfassenden Druck ausüben, der auf permanente Normeneinhaltung zielt. Mit einer perfekten sozialen Kontrolle auf allen Ebenen des Alltags. Das wäre mit Sicherheit eine Gesellschaft, in der wir alle nicht leben wollen. Also müssen wir damit leben, dass Verbrechen zu unserem Dasein gehören."

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