Professorin ohne Bonner Doktorhut Margarita Mathiopoulos lehrt weiter in Potsdam

Bonn · Die in Bonn geborenen Unternehmerin und Publizistin Margarita Mathiopoulos behält ihre Professur an der Universität Potsdam, obwohl sie den an der Uni Bonn erworbenen Doktortitel rechtskräftig los ist.

Margarita Mathiopoulos im Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2015.

Margarita Mathiopoulos im Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2015.

Foto: picture alliance / dpa

Das war offenbar eine Schock-Reaktion: Drei Wochen, nachdem die Bonner Philosophische Fakultät Margarita Mathiopoulos 2012 den Doktortitel entzogen hatte, beschlossen die Kollegen an der Uni Potsdam: Wenn die Aberkennung vor Gericht Bestand hat, soll die renommierte Politikberaterin nicht länger ehrenamtliche Hochschullehrerin an der Havel sein – vielmehr „aus der Honorarprofessur verabschiedet“ werden und den 2002 verliehenen Professorentitel verlieren. Jetzt jedoch hat sich die Hochschule das anders überlegt.

Zwar ist Mathiopoulos seit ein paar Wochen nach jahrelangem akademischem und juristischem Streit über Plagiatsvorwürfe gegen ihre Dissertation den Namenszusatz Doktor rechtskräftig los. Aber trotzdem gibt das Historische Institut in der brandenburgischen Landeshauptstadt seiner Star-Professorin auch im kommenden Semester eine akademische Bühne. Ihre Anwälte zeigen sich über den Sinneswandel erfreut.

Die Uni Potsdam begründet das freiwillige Entgegenkommen damit, dass Mathiopoulos gegen den Entzug des Doktorgrades noch Verfassungsbeschwerde und nötigenfalls einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt habe. Daher wartet die Hochschule mit einer möglichen Aberkennung der Honorarprofessur lieber, „bis endgültig keinerlei juristische Verfahren mehr anhängig sind“. Das kann lange dauern, bemerkt ein erfahrener Bonner Rechtsprofessor, womöglich bis zur ehrenvollen „Verabschiedung“ von Mathiopoulos in den verdienten Ruhestand, in weniger als vier Jahren.

Bei einer vorzeitigen Entlassung könnte die Honorarprofessorin allerdings dagegen vor Gericht ziehen. Und wenn sie auch diesmal juristisch den Kürzeren zöge, würde die Uni Potsdam aus dem offenen Rechtsstreit womöglich doch als die Blamierte hervorgehen.

Denn wie war das gleich bei der Berufung nach Potsdam? Trotz damals schon ausreichend bekannter Kritik an methodischen Mängeln der Doktorarbeit bescheinigte ihr der Bonner Politikprofessor Christian Hacke in seinem „uneingeschränkt“ empfehlenden Gutachten einen „hohen methodischen Reflektionsgrad“. Und mehr noch: Er pries Mathiopoulos als „europäische Deutsche im Sinne Thomas Manns“, des Nobelpreisträgers für Literatur. Soll das jetzt wirklich alles falsch gewesen sein?

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