Bonn ist eher Nachzügler Bücher im Giftschrank

Bonn · Bonner Bibliothekare erforschen den Umgang mit unerwünschter Literatur zur NS-Zeit.

 Ein "Lesezeichen", Teil eines Mahnmales auf dem Bonner Marktplatz, erinnert an die Bücherverbrennung des 10. Mai 1933.

Ein "Lesezeichen", Teil eines Mahnmales auf dem Bonner Marktplatz, erinnert an die Bücherverbrennung des 10. Mai 1933.

Foto: Axel Kirch

Im Zuge der Unterdrückung unliebsamer Meinungen kam es unter den Nationalsozialisten bereits früh zu willkürlichen Verwüstungen, polizeilicher Beschlagnahmung, und Verbreitungsverboten ganzer Lebenswerke. Bekannt sind vor allem die Bücherverbrennungen von 1933, die jedoch nur der Anfang der Vernichtung, der Aussonderung, des Wegschließens "schädlichen und unerwünschten Schrifttums" waren.

Dr. Michael Herkenhoff, Dezernent für Handschriften und alte Drucke an der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn (ULB), und seine Kollegen beschäftigen sich mit dem Umgang der Bibliothek mit diesen bei den Nazis nicht erwünschten Werken.

Bonn ist eher Nachzügler in der Aufarbeitung dieses Themas. Die Aktenlage für die Erforschung der Bestände der ULB in der NS-Zeit ist schlecht, da bei der Zerstörung der Bibliothek 1944 die laufenden Akten verbrannten. Im Januar fanden sich die Bonner Exemplare der "Listen unerwünschten Schrifttums" in einem Außenmagazin.

Herkenhoff war sofort klar: "Wir sind auf Gold gestoßen." Denn diese Listen (seinerzeit als Staatsgeheimnis behandelt) enthalten nicht nur das Verzeichnis verfemter Literatur, sondern zeigt auch, welche Bücher die Bonner UB in der NS-Zeit "sekretiert" (also dem öffentlichen Zugang entzogen) hatte.

Es eröffnete sich für Herkenhoff und seine Kollegen eine einmalige Gelegenheit: Anhand der Stichproben Medizin und Theologie stellte er jetzt einen Zwischenbericht zum Ablauf und Umfang der Sekretierung unerwünschten Schrift-gutes in Bonn vor. Dabei berichtete er von der Vielschichtigkeit des Umgangs mit solchen Werken.

So wurden zu Anfang von Studenten und Bibliothekaren "Schwarze Listen" aufgestellt. Durch "Noterlass" wurden tiefe Einschnitte in die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit möglich, um Schriften, die als geeignet galten "die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu gefährden", polizeilich zu beschlagnahmen.

Bereits am 10. Mai 1933 kam es deutschlandweit zu Bücherverbrennungen - auch in Bonn. Hans Naumann, damals Professor, später zeitweise Rektor der Universität Bonn, fand drastische Worte für die symbolhafte Verbrennung des missliebigen Gedankengutes: Mit ihm solle "sich vielleicht die Wissenschaft weiter befassen, um es mit ihren Mitteln endlich zu entwaffnen; dem lebendigen Leben der Nation, der Leihbibliothek, der Bühne, dem Lichtspiel, dem Rundfunk soll es entzogen sein wie Gift."

Erst später gaben offizieller Stellen, etwa das Reichserziehungsministerium und die Reichsschrifttumskammer, detaillierte Listen "unerwünschter Literatur" heraus, welche Tausende Einzeltitel und die Gesamtwerke hunderter Autoren umfassten. Dabei kam es auch zu Streit und Machtkämpfen zwischen verschiedenen staatlichen Stellen hinsichtlich des Umgangs mit unerwünschtem Schrifttum. Beispielsweise wollte das Reichserziehungsministerium in den Universitätsbibliotheken befindliches "sekretiertes" Schrifttum weder der Polizei übergeben noch vernichten, sondern es zu wissenschaftlichen Zwecken in den Bibliotheken belassen oder gar gezielt sammeln - etwa zur so genannten "Gegnerforschung".

Sozialistische und pazifistische Literatur, Werke der Sexualforschung, Bücher jüdischer Autoren wurden also sekretiert - aus öffentlich zugänglichen Bibliotheken wie der Bonner Studentenbibliothek entfernt - und in die Magazinbibliotheken, beispielsweise die ULB überführt.

Diese wurde derzeit von Erich von Rath, eigentlich keinem Nationalsozialisten, geleitet. Doch auch dort unterlag der Zugang zu den Werken strenger Kontrolle - politisch "Aufrührerisches" wurde markiert, beispielsweise durch sogenannte "Sekretierungsstempel" oder die "Rote Linse", eine kreisförmige Markierung. Sittlich "Anstößiges" wurde in "Giftschränken" gelagert, eine in Bibliotheken damals übliche Praxis.

Leser, die bei der Bibliothek Werke bestellten, hatten keinen Zugang zur Sekretierungsliste, wussten also manchmal nicht, ob das, was sie anforderten, möglicherweise als politisch verfänglich angesehen wurde. Der Zugang der Leser zu den Werken wurde protokolliert, die Werke teils nur an "einwandfrei legitimierte" Antragsteller abgegeben.

Ironisch äußerte sich Herkenhoff auch über die Praktiken der Entnazifizierung ab 1945, durchdie es ebenfalls zu großangelegten Säuberungen der Bibliotheksbestände kam. Er merkte ironisch an: "Kaum war eine Sekretierung abgeschlossen, begann bereits die nächste." Betroffen waren diesmal NS-Literatur, doch weiterhin auch kommunistisches Schriftgut, und als "anstößig" betrachtete Literatur.

Anstelle Roter Linsen kamen nun Rote Rauten zum Einsatz, auch Giftschränke wurden 1953 bis 1979 verwendet. Herkenhoff sagt: "Eine demokratische Staatsform führt nicht sofort zu einer demokratischen Gesellschaft. Letztlich lassen sich die Sekretierungen der Nachkriegszeit nur aus den Zeitumständen und der daraus resultierenden jeweiligen Rechtslage erklären."

Ebenfalls bis Ende des 20. Jahrhunderts zogen sich die Zugänge an "Raubgut" (also von beschlagnahmten oder von Flüchtenden unfreiwillig veräußerten Büchern oder solchen aus im Zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten) an die ULB. Hier gestaltete sich die Recherche besonders schwer: Zugänge wurden schließlich nicht als "Raubgut" markiert, der Nachweis muss meist anhand von Besitzeinträgen erbracht werden.

Beispielsweise, sagt Herkenhoff, müsse ein als "Schenkung" verbuchter Zugang durch einen im Widerstand aktiven Pfarrer unweigerlich weitere Recherchen hervorrufen. Andere Bücher tragen etwa Stempel eines SPD-Ortsvereines, einer Buchhandlung, persönliche Einträge. Eine in Bonn gefundene Ausgabe eines Werkes des den Nazis verhassten Erich Maria Remarque war 1940 in Frankreich erschienen. All dies sind mögliche Hinweise, dass es sich um Raubgut handelt.

Viele solcher Bände fanden sich unter Neuzugängen aus anderen Bibliotheken, in denen sich ebenfalls Raubgut angesammelt hatte, was das Nachvollziehen der Herkunft zusätzlich erschwert. Nicht jede Bibliothek fühlte sich nach 1945 genötigt, Rückgabe von Raubgut aus eigener Initiative in die Wege zu leiten.

Herkenhoff, der in anderen Projekten beispielsweise alte Zeitungen digitalisiert, hofft derweil auf Finanzierung weiterer Nachforschungen. Diese auf alle Fachgebiete auszuweiten, wäre aber nur mit zusätzlichem Personal möglich.

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