Stille Liquidation

Die stille Liquidation ist ein Verfahren zur Auflösung eines Unternehmens. Für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist ein Beschluss der Gesellschafter des Unternehmens nötig.

Die stille Liquidation ist ein Verfahren zur Auflösung eines Unternehmens.

Für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist ein Beschluss der Gesellschafter des Unternehmens nötig.

Dieser Weg der Firmenschließung ist nur möglich, wenn das Unternehmen nicht überschuldet und von Insolvenz bedroht ist.

Es wird als still bezeichnet, weil kein Insolvenzgericht einbezogen wird. Die Gesellschafter sind nach der stillen Liquidation nicht mit dem Makel eines Insolvenzverfahrens behaftet.

Bei der stillen Liquidation wickelt sich das Unternehmen selbst ab. In diesem Verfahren werden alle Verbindlichkeiten der Firma geprüft und aus dem noch vorhandenen Sach- und Geldvermögen beglichen.

Dabei müssen alle offenen Rechnungen bezahlt werden. Nach Abschluss dieser Prüfungen und Tilgungen wird das Unternehmen aufgelöst. Auch dafür ist ein Beschluss der Gesellschafter nötig. Ist die Liquidation abgeschlosse

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort