Solidaritätszuschlag

Kein Steuerpflichtiger kommt um ihn herum: den Solidaritätszuschlag. Seit 1995 soll damit die "Vollendung der Einheit Deutschlands" finanziert werden, so das Bundesfinanzministerium.

Dafür kassiert das Finanzamt einen Zuschlag von 5,5 Prozent der zu zahlenden Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. Bei der Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag, der bei Vorauszahlungen, Lohnsteuerabzug und Kapitalertragssteuerabzug aufgeschlagen wurde, angerechnet.

Das Geld aus dem Soli, wie der Zuschlag umgangssprachlich auch genannt wird, geht in vollem Umfang dem Bund zu. So füllten 2001 rund elf Milliarden Euro die Kassen von Finanzminister Hans Eichel.

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