Genussschein

Wer ihn besitzt, kann in den Genuss von Vermögen kommen. Mit leiblichen Genüssen hat der Genussschein also wenig zu tun. Es handelt sich vielmehr um ein Wertpapier.

Wer ihn besitzt, kann in den Genuss von Vermögen kommen. Mit leiblichen Genüssen hat der Genussschein also wenig zu tun. Es handelt sich vielmehr um ein Wertpapier. Seine Ausgestaltung ist jedoch nicht gesetzlich definiert und variiert daher von Unternehmen zu Unternehmen.

Ähnlich einer Aktie gibt der Genussschein seinem Besitzer den Anspruch auf einen Teil des Reingewinns oder Liquidationserlöses eines Unternehmens. Erfolg und Misserfolg der Firma - beides bekommt der Käufer dieses Papieres zu spüren: Er hat nicht nur einen Gewinnanspruch, sondern muss sich oft auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligen, indem ihm der Rückzahlungsbeitrag gekürzt wird.

Geht ein Unternehmen Konkurs, so bekommen zuerst andere Gläubiger wie die Aktionäre ihr Geld zurück, Genussscheininhaber haben weniger Rechte und müssen warten. Allerdings ist das Risiko einer Pleite für den Genussscheininhaber begrenzt, denn er hat mindestens Anspruch auf die Rückzahlung des Nominalwertes des Papiers, je nach Ausgestaltung und Form des Genussscheins.

Außerdem ist meist eine Fest- oder Mindestverzinsung garantiert. Genussscheine ähneln also oft normalen Schuldverschreibungen. Der Anleger beteiligt sich am Unternehmen, doch hat er nicht die Rechte eines Aktionärs. Die Teilnahme an Hauptversammlungen und Stimmrechte bleiben ihm versagt.

Genussscheine gibt es in drei Formen: mit fester oder ergebnisabhängiger Ausschüttung oder mit Wandelrecht, das heißt, sie können umgetauscht werden.

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