Genossenschaften

Gemeinsam sind wir stark - so könnte das Motto von Genossenschaftsmitgliedern lauten.

Gemeinsam sind wir stark - so könnte das Motto von Genossenschaftsmitgliedern lauten. Unternehmen oder Menschen schließen sich zu Genossenschaften zusammen, weil sie sich Hilfe und Förderung von dem neu entstandenen Unternehmen erhoffen, ohne dabei die eigene Selbstständigkeit aufgeben zu müssen.

Das unterscheidet die Gründung einer Genossenschaft von einer Fusion oder Übernahme. Für den einzelnen Unternehmer ist die Anschaffung von Maschinen vielleicht kostspielig, in einer Genossenschaft aber mit anderen Unternehmern günstiger. Die Genossen haften dabei nur für den Anteil, den sie eingebracht haben.

Mindestens sieben Personen müssen sich zusammenfinden, um eine Genossenschaft zu gründen, die den Zusatz e.G. (eingetragene Genossenschaft) trägt und beim Amtsgericht ins Genossenschaftsregister eingetragen wird. Neben dem Vorstand und Aufsichtsrat besteht die Kooperative noch aus einer Generalversammlung, in der jeder Genosse eine Stimme hat.

Prominente Genossenschaften sind die Volks- und Raiffeisenbanken. Sie wurden im 19. Jahrhundert von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen gegründet und sie zählen heute rund 14 Millionen Kunden.

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