Fusion

Eins werden: Bei einer Fusion schließen sich zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen zu einer wirtschaftlich und rechtlich neuen Einheit zusammen.

Eine Fusion oder auch Übernahme kann freundlich oder feindlich vonstatten gehen. Bei einer freundlichen Übernahme verständigen sich Vorstand und Aufsichtsrat beider Seiten, bevor eines der Unternehmen die Kapitalmehrheit des anderen kauft.

Wird eine Gesellschaft jedoch feindlich übernommen, geschieht das gegen den Willen der Führungsetage des Übernahmekandidaten. Das Aktiengesetz regelt die rechtlichen Aspekte.

Vor dem Zusammenschluss lassen sich viele Firmen von Unternehmensberatungen unterstützen. Größere Gesellschaften haben mittlerweile eigene Abteilungen, die so genannte "M&A"-Transaktionen prüfen und vorbereiten. M&A steht für den englischen Ausdruck mergers & acquisitions, also Fusionen und Akquisitionen.

Durch Zusammenschlüsse kann ein Unternehmen marktbeherrschend werden. Dann greift das Bundeskartellamt ein. Unter Umständen genehmigen die Beamten die Fusion nur unter Auflagen oder untersagen sie sogar ganz.

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