Basel II

Schon seit 1993 müssen deutsche Banken und Sparkassen aufgrund einer EU-Richtlinie für jeden gewährten Kredit acht Prozent der Kreditsumme mit Eigenkapital unterlegen.

Dabei spielte es bisher keine Rolle, ob der Kredit an ein solventes oder weniger solventes Unternehmen vergeben wurde. Alle Kredite wurden mit dem gleichen Eigenkapitalsatz unterlegt.

Das ändert sich zukünftig durch die im Ausschuss für Bankenaufsicht überarbeiteten Eigenkapitalanforderungen (Basel II).

Zentrale Bedeutung für die Eigenkapitalunterlegung hat danach die Bonität des Schuldners, die durch ein Ratingverfahren festgestellt wird. Je nach Ratingergebnis muss sich die Bank oder Sparkasse mehr (für schlechte Schuldner) oder weniger (für gute Schuldner) Eigenkapital für die ausgeliehene Summe anrechnen lassen.

Der "schlechte" Kreditnehmer muss entsprechend höhere Zinsen als der "gute" bezahlen. Bestimmte Sicherheiten werden wie bisher als risikomindernd berücksichtigt.

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