Bankauskunft
Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
25.02.2010
, 00:00 Uhr
Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht, heißt es in einer Fachinformation des Bankenverbandes.
Bankauskünfte erhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der Anfragende sein Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegen kann. Über Privatkunden werden Bankauskünfte nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung erteilt.