Managergehälter bei VW Zehn Millionen Euro sind genug

Berlin · Als Reaktion auf den Abgas-Skandal will VW den zukünftigen Verdienst seiner Vorstände deckeln. Allerdings hatten die Gehälter zuletzt die Marke von zehn Millionen Euro sowieso nicht überschritten.

 Die meisten VW-Vorstände einschließlich dem Vorsitzenden Matthias Müller (Mitte) sind einverstanden, ihre Verträge anzupassen.

Die meisten VW-Vorstände einschließlich dem Vorsitzenden Matthias Müller (Mitte) sind einverstanden, ihre Verträge anzupassen.

Foto: picture alliance / dpa

Ulrich Hocker freut sich, dass seine alte Forderung nun auch beim VW-Konzern Gehör findet. „Vorstandsgehälter über zehn Millionen Euro pro Jahr stören den sozialen Frieden“, sagt der Präsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, die die Interessen von Aktionären vertritt. Genau diese Summe will der Aufsichtsrat des Autobauers nun offenbar als künftige Obergrenze für VW-Chef Matthias Müllers Bezahlung und die seiner Kollegen festlegen. Für die amtierenden Vorstandsmitglieder wird die Neuregelung der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge aber nur Wirkung entfalten, wenn sie dem zustimmen – denn sie haben geltende Verträge. Allerdings hätten ihre Einkünfte zuletzt ohnehin unter der Zehn-Millionen-Euro-Schwelle gelegen. Die meisten Vorstandsmitglieder einschließlich dem Vorsitzenden Matthias Müller seien einverstanden, ihre Verträge an die Neuregelung anzupassen, schrieb die Zeitung.

Zehn Millionen Euro – das kann man immer noch für sehr viel Geld halten. Es wäre aber deutlich weniger, als früher gezahlt wurde. Ex-VW-Chef Martin Winterkorn erhielt zu Spitzenzeiten 17,5 Millionen Euro. Mit der angepeilten Begrenzung – sollte sie denn wirklich kommen – zieht Deutschlands größter Fahrzeugproduzent eine weitere Konsequenz aus dem Skandal um manipulierte Dieselabgaswerte. Offiziell ist das noch nicht. Angeblich könnte der Aufsichtsrat am 24. Februar beschließen. Neben dem Zehn-Millionen-Deckel sollen die Festgehälter der Vorstände künftig einen größeren Teil der Gesamtdotierung ausmachen, die erfolgsorientierten Boni dagegen einen geringeren. Letztere würden auch stärker an die tatsächliche Geschäftsentwicklung des Unternehmens angepasst.

Die Bewegung bei VW passt zur aktuellen Debatte über soziale Gerechtigkeit. Mit ihrem neuen Kanzlerkandidaten Martin Schulz befeuert die SPD diese Auseinandersetzung und scheint von ihr in der Abgrenzung zur Union auch zu profitieren. Schulz selbst hat überhöhte Vorstandsgehälter jüngst kritisiert. Und SPD-Vizevorsitzender Thorsten Schäfer-Gümbel forderte jetzt einen „Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode.“

Darin solle unter anderem stehen, dass Unternehmen Managergehälter von über 500 000 Euro pro Jahr nicht mehr von der Ertragssteuer abziehen könnten. Die Folge: Die Eigentümer und Aktionäre müssten Millionensaläre vollständig selbst finanzieren, was mäßigend wirken könnte. Die absolute Höhe der Verdienste lasse sich per Gesetz nicht reglementieren, sagte Schäfer-Gümbel. Außerdem regte der SPD-Vize an: „Wir brauchen ein festgeschriebenes Maximalverhältnis zwischen der Vergütung von Vorständen und Managern auf der einen Seiten und dem Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer auf der anderen Seite.“ Als Beispiel nannte er eine Proportion von eins zu acht.

Wenngleich Linke und Grüne im Bundestag derartige Ideen grundsätzlich unterstützen, dürfte daraus in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden. Die Union wird ein solches Gesetz verhindern. Die Blockade von CDU und CSU ist aber nur ein Teil der Geschichte. So wirkten an der besonderen Vergütungskultur bei VW auch sozialdemokratische Politiker mit, die im Aufsichtsrat des Konzerns saßen. Und selbst SPD-Bundesregierungen brachten früher nur Regelungen zuwege, die allenfalls gewisse Einschränkungen beinhalteten. Seit 2001 gibt es die unter Bundeskanzler Gerhard Schröder ins Leben gerufene Regierungskommission, die den Verhaltenskodex für Aktiengesellschaften weiterentwickelt. Darin stehen Empfehlungen und Anregungen wie diese: AGs sollen die Bezüge ihrer Chefs veröffentlichen, die Gehälter sollen sich am nachhaltigen Wachstum“ des Unternehmens orientieren, und es gilt eine gewisse Verhältnismäßigkeit zu wahren, was den Abstand zu den Arbeitnehmerlöhnen betrifft.

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