Verbrauchertipp So sichern Sie Ihre wichtigsten Dokumente

Bonn · Feuer, Hochwasser, Umzug, Diebstahl – es gibt viele Gründe, warum Dokumente wie Urkunden, Verträge oder Zeugnisse verloren gehen. Wir sagen, was zu beachten ist.

 Auf Nummer sicher: In Bankschließfächern sind Dokumente sicher, allerdings fällt eine Gebühr an. FOTO: DPA

Auf Nummer sicher: In Bankschließfächern sind Dokumente sicher, allerdings fällt eine Gebühr an. FOTO: DPA

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Versicherungsschein: Ein Verlust ist dem Versicherer umgehend zu melden. „Der Kunde kann eine Abschrift des Dokuments erhalten“, sagt Thorsten Rudnik, Berater für Versicherungen für die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Problematisch ist es bei Versicherungen, in die Sparverträge integriert sind. Mit krimineller Energie könnte jemand die Unterschrift fälschen und den Rückkaufwert der Police geltend machen.

Zeugnis, Urkunde, Fahrzeugpapiere: Ein Abschlusszeugnis ist bei der ehemaligen Schule erhältlich, die es bis zu 50 Jahre lang aufheben muss. Ein verlorenes Arbeitszeugnis kann der ehemalige Arbeitgeber erneut ausstellen, so lange die Personalunterlagen vorhanden sind. Eine Geburtsurkunde erhält man beim Standesamt des Geburtsortes. Ein Verlust von Fahrzeugpapieren ist der Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Insgesamt fallen über 100 Euro an Gebühren für neue Papiere an.

Steuerunterlagen: „Geht ein Steuerbescheid verloren, ist das zunächst unproblematisch, eine Meldepflicht gibt es nicht. Man kann die Bescheide beim Finanzamt wieder anfordern“, sagt Christian Rech vom Deutschen Steuerberaterverband. Verliert ein Selbstständiger sämtliche Steuerunterlagen, kann das dazu führen, dass das Finanzamt die Gewinne schätzt, und das wird eher teuer. „Zudem kann das als Versuch einer Steuerhinterziehung gewertet werden“, sagt Rech. Betroffene sollten versuchen, bei Banken oder Lieferanten die Belege neu zu beschaffen. Sind die Steuerunterlagen unverschuldet verloren gegangen, etwa wegen eines Feuers, werde sich in den meisten Fällen eine Einigung mit der Finanzbehörde finden lassen, meint Rech.

Zentrale Registrierung: Eine sichere Verwahrung zahlt sich aus. Eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht kann man gegen eine geringe Gebühr etwa beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Ein Testament ist am sichersten beim Amts- oder Nachlassgericht verwahrt. Das kostet pauschal 75 Euro. Zusätzlich wird es im Zen-tralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst, für 15 oder 18 Euro.

Bankschließfach: Urkunden oder Verträge lassen sich in einer feuerfesten Dokumentenkassette aufbewahren oder auch in einem Bankschließfach. Schließfächer kosten je nach Größe und je nach Bank eine Jahresgebühr ab etwa 30 Euro.

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