Freie Funknetze Weniger Risiken für WLAN-Betreiber

BERLIN · Die Regierung will Barrieren für freie Funknetze weiter abbauen. Der noch unveröffentlichte Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs.

Die Bundesregierung will mit einem neuen WLAN-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter senken. Besitzer von Cafés oder Hotels sollen demnach von sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreit werden, wenn Gäste über ihr WLAN beispielsweise illegal Filme herunterladen. Auch sollen sie von keiner Behörde gezwungen werden können, Passwortsperren einzurichten, sollte ihr Funknetz einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sein. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die nunmehr dritte Änderung des sogenannten Telemediengesetzes hervor, der unserer Redaktion vorliegt.

Diese weitere Anpassung ist aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der Europäische Gerichtshof im vergangenen September entschieden hatte, dass zwar WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen, „dass ein Gericht oder eine nationale Behö̈rde aber gegen einen WLAN- Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen“, heißt es in dem Entwurf. Dies koönne etwa auch durch einen passwortgeschü̈tzten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identitä̈t offenbaren müssen.

Nach dem Urteil mussten Betreiber von offenen Funknetzen also fürchten, abgemahnt zu werden oder zu einer Verschlüsselung gezwungen zu werden. Die Koalition aus Union und SPD ist sich jedoch einig, dass sämtliche Barrieren für eine weitere Verbreitung offener WLAN-Netze fallen sollen. Um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen, schlägt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber eines offenen WLAN angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten an seinem Router zu sperren. Damit soll eine allgemeine Passwortschranke und damit ein Hemmnis für die freie Nutzung eines Funknetzes vermieden werden.

Wenn Gerichtskosten entstehen, sollen diese weder zulasten des Klägers (etwa des Rechteinhabers eines Films oder Musikstücks) noch des WLAN-Betreibers verhängt werden. Vielmehr stünde jeweils derjenige in der Pflicht, der das Funknetz für illegale Downloads nutzte – sofern diese Person ermittelt werden konnte.

Weil die WLAN-Betreiber und Mobilfunkanbieter künftig noch weiter aus der Schusslinie von Rechtsanwälten genommen werden sollen, erhofft sich das Ministerium auch einen Rückgang der Abmahnungen. Diese führten schließlich dazu, dass trotz der bereits geltenden Abschaffung der sogenannten Störerhaftung viele Café-Besitzer auf ein freies WLAN ohne Passwortschutz verzichteten.

Hotelverband begrüßt Gesetzentwurf

Bei Branchenvertretern stieß das Gesetzesvorhaben von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) weitgehend auf Zustimmung. Die Judith Steinbrecher, Rechtsexpertin des IT-Verbandes Bitkom, sagte unserer Redaktion, dass die weitere Einschränkung der Haftung von Accessprovidern und WLAN-Anbietern zu begrüßen sei.

Ebenfalls, dass das Risiko für Abmahnungen eingeschränkt werde. Steinbrecher sieht aber auch mögliche Defizite: „Jedoch sieht der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums in Paragraf 7 eine neue Anspruchsgrundlage vor, nach der auch WLAN-Betreiber dazu verpflichtet werden könnten, bestimmt Nutzungen über die Routereinstellung für seine Nutzer zu sperren.“Inwiefern sich das insgesamt auswirken könnte, müsse man noch prüfen, sagte Steinbrecher. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands IHA, begrüßt das Vorhaben ebenfalls. „Unserem Ziel, rechtssicheres und freies WLAN für unsere Betriebe zu gewährleisten, sind wir einen weiteren Schritt näher gekommen“, sagte Luthe auf Anfrage. Die Verbände haben nun bis zum 9. März Gelegenheit, offiziell Stellung zu dem auch innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmten Entwurf zu nehmen. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht mehr zustimmen.

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