Neue Regeln im Zahlungsverkehr Weniger Haftung, mehr Sicherheit
Brüssel · In der EU gelten ab Samstag neue Regeln bei Überweisungen und Onlinekäufen. Unter anderem dürfen Onlinehändler keine Zusatzkosten für bestimmte Zahlungsarten mehr erheben.
Ab Samstag gelten in der EU neue Regeln bei Überweisungen, Onlinekäufen und Hotel- oder Mietwagenbuchungen. Dann tritt die neue sogenannten PSD2-Richtlinie in Kraft. Wir haben die wichtigsten Veränderungen für Sie zusammengestellt.
Was genau verbirgt sich hinter dem Begriff PSD2?
Die Abkürzung steht für „Payment Service Directive“ (Zahlungsdienstleistungsrichtlinie). Die erste Auflage der Richtlinie hatte zum Ziel, den Wettbewerb innerhalb der Finanzbranche zu erhöhen sowie die Regeln für Zahlungsdienstleister und den Verbraucherschutz europaweit zu harmonisieren.
Warum ist eine Neuregelung dann überhaupt nötig?
Die bisherige Regelung (PSD) gilt seit 2009. Seither hat sich die Finanzbranche weiterentwickelt, es gibt mehr Drittanbieter, die unter den bisherigen Regeln aber nicht mit den Banken konkurrieren können. Denn bislang haben die Banken ein Monopol auf die Daten ihrer Kunden. Das soll sich nun ändern.
Was heißt das genau?
Künftig müssen Geldhäuser Drittanbietern, sogenannten Fintechs, ebenfalls Zugang zu den Bankdaten der Kunden gewähren – etwa zum Vergleich der Zinsen für Tagesgeld oder um die Nutzer beim Sparen zu unterstützen.
Heißt das, dass solche Dienstleister künftig uneingeschränkten Zugang auf meine Konten haben?
Nein. Die EU hat das maschinelle breitflächige Auslesen von Kontodaten verboten. Der Zugriff auf einzelne Daten darf nur für die angebotene Dienstleistung erfolgen und nur unter Zustimmung des Kunden.
Was sagen Verbraucherschützer dazu?
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl ruft dazu auf, genau zu prüfen, welchen Drittanbietern Kunden Zugang zu Kontodaten gewähren. Nicht alle haben ihren Sitz in Europa und sind nicht den europäischen Datenschutzregeln unterworfen. Die Informationen können außerhalb der EU über große Zeiträume gespeichert werden.
Ändert sich auch etwas bei der Haftung im Fall von Missbrauch?
Ja. Bislang muss der Verbraucher bei Schäden bis zu 150 Euro selbst haften, zumindest, wenn er seine Karten oder den Zugang zum Onlinekonto nicht gesperrt hat. Jetzt sinkt der Eigenanteil in solchen Missbrauchsfällen auf 50 Euro. Dies gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit – etwa, wenn der Bankkunde den PIN-Code auf die Karte geschrieben hat.
Gibt es denn auch neue Regeln, um Missbrauch vorzubeugen?
Ja. Künftig reicht es nicht mehr, bei einer Onlineüberweisung die Zugangsnummer und die Geheimzahl einzugeben. Zusätzlich muss der Geldtransfer mit einem weiteren Code, der beispielsweise auf das Mobiltelefon gesendet wird, freigeben werden. Alternativen sind Fingerabdrücke oder externe TAN-Generatoren.
Wird die Vorauszahlung von Hotels und Mietwagen auch endlich verbraucherfreundlicher?
Ja. Bislang konnten die Anbieter zur Sicherheit einen Betrag auf der Kreditkarte blockieren – etwa um etwaige im Hotelzimmer oder bei gemieteten Fahrzeugen verursachte Schäden abzudecken. Das darf künftig nur noch mit dem Einverständnis des Kunden geschehen.
Dürfen Onlinehändler weiterhin Gebühren für bestimmte Zahlungsweisen erheben?
Nein. Europäische Zahlungsdienstleister dürfen künftig keine Zusatzkosten mehr erheben, wenn der Kunde mit Kreditkarte bezahlt, per Überweisung oder Lastschriftverfahren.