Krankenkassenbeiträge Weiterhin doppelte Belastung für Betriebsrentner

Berlin · Gesundheitsminister Spahn sieht keine Möglichkeit, die doppelte Beitragsbelastung der Betriebsrenten zu beenden. Dabei hatte die große Koalition es denn Rentnern eigentlich in Aussicht gestellt.

 Ältere Menschen müssen wohl noch länger mit der doppelten Belastung der Betriebsrenten leben.

Ältere Menschen müssen wohl noch länger mit der doppelten Belastung der Betriebsrenten leben.

Foto: picture alliance/dpa

Rentner müssen vorerst mit der doppelten Belastung ihrer Betriebsrenten leben. Auf die Bezüge werden seit 2004 sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung erhoben.

Die große Koalition hatte den Betroffenen eine Entlastung in Aussicht gestellt. Doch Gesundheitsminister Jens Spahn sieht dafür derzeit keine Spielräume. „Wer die geltenden Beitragsregelungen in der betrieblichen Altersversorgung verändern oder abschaffen will, muss ein tragfähiges und gerechtes Finanzierungskonzept dafür vorlegen“, sagt der CDU-Politiker, „das sehe ich derzeit nicht.“

Laut Gesundheitsministerium wäre eine komplette Rückabwicklung der von der damaligen Gesundheitministerin Ulla Schmidt (SPD) geschaffenen Regelung mit Kosten von rund 40 Milliarden Euro verbunden. Zudem müssten die Krankenkassen auf gut 2,8 Milliarden Euro Einnahmen verzichten. Selbst bei einer Halbierung des Beitrags müssten die Kassen ein Minus von 2,5 Milliarden Euro verkraften.

Die SPD will sich mit der Ablehnung Spahns nicht zufrieden geben. „Wir müssen den doppelten Beitragssatz abschaffen“, fordert deren Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Dieser treffe Rentner mit kleinen Betriebsrenten. Dafür gebe es in der Bevölkerung kein Verständnis, angesichts von 30 Milliarden Euro Kassenrücklagen. „Wir werden noch in dieser Legislaturperiode auf Herrn Spahn mit konkreten Vorschlägen zugehen“, kündigte der SPD-Gesundheitsexperte an.

Die hohen Abgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung sorgen bei vielen der geschätzt drei Millionen Betroffenen für Unmut. Denn die meisten wussten von dieser Regelung nichts. Abgabenfrei sind derzeit nur Betriebsrenten bis zu einem Schwellenwert von 152,25 Euro im Monat. Bekommt der Empfänger auch nur einen Cent mehr, muss der doppelte Beitrag für den gesamten Betrag entrichtet werden. Damit ist die Verzinsung des angesparten Vorsorgevermögens praktisch nur noch minimal. Lauterbach hatte im Sommer schon die Umwandlung des Schwellenwertes in einen Freibetrag ins Spiel gebracht. Dies würde Rentner um durchschnittlich 40 Euro im Monat entlasten.

Spahn beruft sich darauf, dass die höchsten Gerichte die geltende Regelung gebilligt haben. Ein Argument für die doppelten Beiträge ist, dass die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber während der Ansparphase von der Beitragszahlung befreit worden sind.

Dies gilt allerdings nur für Verträge, die ab 2004 abgeschlossen wurden. Besitzer älterer Policen haben schon auf die Sparraten Beiträge zahlen müssen.

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