Kabelfernsehen Was Sie über das Chaos bei Unitymedia wissen müssen

Düsseldorf/Köln · Bei Zehntausenden Kunden scheiterte die Umstellung auf eine neue Senderliste. Doch ein Recht auf Schadenersatz haben die betroffenen Verbraucher nicht.

Eine der größten Umstellungen von Sendern in einem deutschen Kabelnetz isti n Nordrhein-Westfalen erst einmal gescheitert. Nachdem am Dienstag der in NRW dominierende Kölner Kabel-TV-Anbieter Unitymedia die Reihenfolge der TV-Sender in seinem Angebot änderte, konnten offensichtlich viele Tausend Kunden einen Teil der Sender nicht mehr empfangen. Dabei hielt die Panne bis gestern Nachmittag an – Unitymedia meldete, Techniker würden an einer Lösung arbeiten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu der Krise.

Was ist passiert?

„Es kam zu einer Störung, die dazu führt, dass Privatsender nicht mehr angezeigt werden“, sagt Helge Buchheister, Sprecher von Unitymedia. Nach dem automatisch oder manuell durchgeführten Sendersuchlauf werden stattdessen bei vielen Kunden mehrere Privatsender als verschlüsselt dargestellt. Während ARD und ZDF also wie gewohnt auf den ersten beiden Plätzen zu finden sind, ist bei RTL, PRO7, Vox und anderen Privatsendern ein verzerrtes Bild zu sehen. Manche Sender werden nach dem Sendersuchlauf auch gar nicht mehr gefunden.

Wieviele Kunden sind betroffen?

Unitymedia selber erklärt, die genaue Zahl der geschädigten Haushalte sei nicht bekannt. Die Verbraucherzentrale NRW jedenfalls davon aus, dass sehr viele Kunden betroffen sind, weil es massenhaft Anrufe bei der Telefonberatung gab. Auch beim GA meldeten sich zahlreiche Betroffene. Ein Indiz für die Zahl der betroffenen Kunden gibt die Problembeschreibung von Unitymedia: Betroffen seien „Anschlüsse von Kunden, die das TV-Signal über ältere Hausverteileranlagen erhalten.“ Dazu meint ein Branchenkenner: „Das könnten viele hunderttausend Haushalte sein, weil die Kabelnetze ja schon vor sehr langer Zeit aufgebaut wurden.“

Welchen Vorwurf muss man Unitymedia machen?

„Es ist peinlich, dass man die Umstellung wohl nicht ausreichend getestet hatte“, meint Christine Steffen, Rechtsanwältin und Expertin für den Telekommunikationsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW.

Was sollten betroffene Kunden tun?

Sie können nur hoffen, dass das Unternehmen die Panne schnell behebt. Dann ist wahrscheinlich ein neuer Sendersuchlauf fällig. Da ARD, ZDF und eine Reihe anderer öffentlich-rechtlicher Sender problemfrei übertragen werden, hält sich der Schaden in Grenzen.

Haben Verbraucher jetzt ein Sonderkündigungsrecht?

Eher nein, meint Juristin Steffen: „Die Störung muss schon noch einige Zeit anhalten, damit die Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben.“ Sie rät auch davon ab, Schadenersatz zu fordern: „Eine Forderung auf Kompensation wäre nur erfolgsversprechend, wenn die Panne noch einige Tage lang anhält. Jetzt kann ich Verbrauchern nur raten, Unitymedia eine Frist zu setzen, bis zu der die Störung beendet sein muss.“

Warum stellte Unitymedia überhaupt die Senderliste um?

Durch die Abschaltung des analogen TV, so der Betreiber, sei in der Frequenzbelegung Platz geschaffen worden, der nun für neue HD-Sender und schnelleres Internet genutzt werden könne. Außerdem werde durch die Umstellung die Qualität des Fernsehsignals optimiert. Neue öffentlich-rechtliche Sender sind der NDR und der BR.

Sollten Kunden nun einen anderen Vertrag bei Unitymedia buchen?

Angeblich haben Berater von Unitymedia Kunden geraten, einen teureren Vertrag mit mehr HD-Angeboten zu buchen, damit sie Sender wie RTL oder Pro7 auch sehen können. Sie verschweigen aber, dass Unitymedia die großen Privatsender alle auch ohne Zuschlag übertragen muss – ohne HD.

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