Verbrauchertipp Vielschichtiges Angebot für betreutes Wohnen

Bonn · Viele Senioren denken über betreutes Wohnen nach. Wie diese Wohnform funktioniert und was man beachten sollte - ein Überblick.

 Gesellschaft ja, Rundum-Betreuung nein: Der Begriff des betreuten Wohnens führt gelegentlich zu Missverständnissen.

Gesellschaft ja, Rundum-Betreuung nein: Der Begriff des betreuten Wohnens führt gelegentlich zu Missverständnissen.

Foto: picture alliance / Martin Förste

Betreutes Wohnen ist eine beliebte Wohnform im Alter. Doch hinter dem Begriff verbergen sich viele Wohnvarianten, er führt zu Missverständnissen. Serviceleistungen gehören dazu, persönliche Betreuung eher nicht. Ein Überblick.

Das Konzept: Beim betreuten Wohnen – auch Wohnen mit Service oder Seniorenwohnen genannt – leben Senioren eigenständig in Wohnungen. Inklusive ist meist eine Basisversorgung, zu der ein Hausnotruf gehört, oft auch ein Hausmeisterdienst und ein fester Ansprechpartner, der Hilfeleistungen vermittelt. Die Bewohner können gegen Entgelt Wahlleistungen wie einen Mahlzeitenservice buchen, hauswirtschaftliche Dienste oder ambulante Pflege. Solche Konzepte gibt es in unterschiedlichsten Varianten, etwa als eigenständige Wohnkomplexe inmitten eines Siedlungsgebietes, oder sie sind an ein Alten- und Pflegeheim angegliedert. Das Angebot richtet sich eher an Senioren, die sich selbstständig versorgen können.

Der Vertrag: Bewohner schließen einen Miet- sowie einen Dienstvertrag ab, der die Basisversorgung regelt. Beide Verträge sind meist verknüpft und nicht einzeln zu kündigen. Über weitere Verträge sollten die Wahlleistungen zu vereinbaren sein. „Die Leistungen sollten nach Bedarf gewählt werden können und auch wieder zu kündigen sein“, rät Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Qualität: Betreutes Wohnen ist kein gesetzlich geschützter Begriff, verbindliche Standards gibt es nicht. Wichtig ist, dass die Wohnungen barrierefrei sind, die entsprechende Din-Norm 18040-2 gehört in den Mietvertrag. Ferner sollte im Dienstvertrag genau beschrieben werden, in welchem Umfang Leistungen abrufbar sind, zu welchen Zeiten sie zur Verfügung stehen und was sie kosten. Das gilt auch für die Wahlleistungen. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es Gütesiegel für betreutes Wohnen, die Standards definieren. Ferner legt die Din-Norm 77.800 Mindestanforderungen fest.

Die Kosten: Beim betreuten Wohnen fällt eine Miete an, plus eine Pauschale für die Grundversorgung sowie Kosten für Wahlleistungen. Die Miete orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, ein Aufschlag für Barrierefreiheit ist einzurechnen. Für die Grundversorgung fallen oft zwischen 60 und 150 Euro an, es gibt aber auch günstigere und weit teurere Angebote. Grundsätzlich bestehen keine einheitlichen oder festgeschriebenen Preise für betreutes Wohnen. Die Kosten müssen Senioren in der Regel selbst tragen. „Interessenten sollten genau durchkalkulieren, ob sie sich die Anlage auch leisten können, wenn sie später noch Wahlleistungen hinzubuchen müssen“, empfiehlt Rohmann. Bei Pflegebedürftigkeit können Betroffene Leistungen der Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.

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