Kommentar zum Urteil gegen den DIHK Unter Druck

Berlin · Die Zeiten, in denen Kammerfunktionäre die Politik mit allerhand Forderungen konfrontieren konnten, sind ohnehin vorbei, meint unser Autor Roland Pichler. Das Urteil gegen den DIHK passe in diese Zeit.

 Der DIHK befasst sich unter anderem mit Fragen der betrieblichen Ausbildung.

Der DIHK befasst sich unter anderem mit Fragen der betrieblichen Ausbildung.

Foto: dpa

Die Kammerorganisation in Deutschland steht unter enormem Rechtfertigungsdruck. Weil es Kritikern gelungen ist, den Einfluss der Kammern mithilfe der Gerichte zu stutzen, steht die Organisation vor einer ungewissen Zukunft. Dies gilt weniger für die regional verankerten Industrie- und Handelskammern. Sie spielen bei der Lehrlingsausbildung und der Wahrnehmung von Interessen ihrer Mitglieder vor Ort eine wichtige Rolle. Doch in den letzten Jahrzehnten haben die Kammern zusätzlich auf Landes- und Bundesebene mit viel Geld und Personal ausgestattete Dachorganisationen errichtet. Ob die weitverzweigten Gebilde notwendig sind, darf bezweifelt werden. Die Frage nach einer effizienten Struktur ist schon deshalb zu stellen, weil die Unternehmen mit ihren Pflichtbeiträgen die Vertretungen bezahlen müssen.

Strukturen anpassen

Die Zeiten, in denen Kammerfunktionäre die Politik mit allerhand Forderungen konfrontieren konnten, sind ohnehin vorbei. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Kammern einen Maulkorb um. Sie dürfen sich nicht wie ein Wirtschaftsverband gerieren, der durch die freiwilligen Beiträge seiner Mitglieder finanziert wird. Diese Begrenzung trifft besonders die Dachorganisation DIHK. Ihr sind bei der politischen Arbeit die Hände gebunden. Der Druck könnte noch größer werden, wenn sich das Bundesverfassungsgericht bald mit der Pflichtmitgliedschaft befasst.

Die Kammern sollten nicht warten, bis die Gerichte sie zu Veränderungen zwingen, sondern ihre Strukturen anpassen. So stellt sich die Frage, ob der DIHK mit seinen 470 Mitarbeitern überlebensfähig ist.

Die Grenzen, die dem DIHK von den Gerichten auferlegt worden sind, werden aber auch Folgen für die übrigen Spitzenverbände der Wirtschaft haben. Dazu gehören der Handwerksverband ZDH, der Arbeitgeberverband BDA und der Industrieverband BDI. Anstatt auf Vielstimmigkeit sollte die Wirtschaft auf einen großen, schlagkräftigen Spitzenverband setzen. Der Wandel beim DIHK kann dafür Anlass sein.

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