Vegane Lebensmittel Tofubutter darf nicht Tofubutter heißen

Luxemburg · Es ist eben doch nicht alles Käse. Oder Milch. Um zu dieser Feststellung zu gelangen, war am Mittwoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg nötig. Der Gerichtshof setzte nun Grenzen für die Benennung von pflanzlichen Produkten.

Es ist eben doch nicht alles Käse. Oder Milch. Um zu dieser Feststellung zu gelangen, war am Mittwoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg nötig. Die Richter sahen sich nämlich mit einer Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb in Berlin konfrontiert, der sich aus Wettbewerbsgründen an der Namengebung der Firma TofuTown stieß.

Dieser Hersteller veganer Lebensmittel bietet seine Waren unter Bezeichnungen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“ oder „Veggie-Cheese“ an. Und das, so meinte der Kläger, sei eine Irreführung der Verbraucher und ein Verstoß gegen die einschlägige EU-Richtlinie aus dem Jahre 2013.

Dort heißt es tatsächlich wörtlich: „Der Ausdruck ‚Milch’ ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten“. Das ist eindeutig und heißt so viel wie „Milch muss Milch enthalten“. Oder wie Angelika Lange vom klagenden Verband es ausdrückte: „Milch ist eine natürlich entstandene Flüssigkeit, die man verarbeiten kann. Milcherzeugnisse müssen daraus sein.“

Alleine dem tierischen Ursprung vorbehalten

Der EuGH sah das genauso. „Die Bezeichnung Milch ist grundsätzlich allein dem tierischen Ursprung vorbehalten“, meinte der EuGH. Das gelte dann eben auch für alle anderen entsprechende Bezeichnungen wie Rahm, Sahne, Butter, Joghurt und Käse. Und Milch sowieso. „Die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen, hat keine Auswirkungen auf dieses Verbot.“ Soll heißen: Wo Milch draufsteht, muss auch Milch drin sein. Und nicht zum Beispiel Reisbrei. Ansonsten sehen die Richter „Verwechslungsgefahr“.

Klarheit herrscht damit allerdings noch lange nicht. Denn auch die EU-Regel lässt durchaus Ausnahmen zu. Insgesamt 21 Produkte, die durchaus nach Milch klingen, aber keine enthalten, wurden nämlich bei der Abfassung der Richtlinie zugelassen, weil sie als traditionelle Erzeugnisse gelten. So darf die „Latte di mandorla“ in Italien verkauft werden, in Deutschland aber nicht unter der Bezeichnung „Mandelmilch“.

Hierzulande ist die Diskussion darüber längst im Gange. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) würde gerne für Klarheit sorgen, weil er Bezeichnungen wie „Veggie-Schnitzel“ oder „vegane Currywurst“ für Irreführung hält – von der „vegetarischen Lyoner“ ganz zu schweigen. Ein Versuch, die EU zu motivieren, solche Namensgebung zu untersagen, scheiterte bisher.

Aktenzeichen EuGH C-422/16

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