Ergebnisse der DIW-Studie Soziale Ungleichheit bei Stundenlöhnen nimmt ab

Berlin · Laut einer DIW-Studie sind die Arbeitslöhne der Geringverdiener zuletzt deutlich angestiegen. Ein Grund dafür ist der gesetzliche Mindestlohn.

 Gelernte Dachdecker bekommen ab dem 1. März einen Mindestlohn von 12,90 Euro pro Stunde.

Gelernte Dachdecker bekommen ab dem 1. März einen Mindestlohn von 12,90 Euro pro Stunde.

Foto: picture alliance / dpa

Putzfrauen, Verkäuferinnen, Fensterputzer und Millionen von Minijobbern – sie alle können sich über deutlich höhere Löhne freuen. Weil die Verdienste der am schlechtesten bezahlten Beschäftigten relativ stark steigen, nehme die soziale Ungleichheit hierzulande neuerdings ab, erklärt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Ein Grund dafür ist demnach der gesetzliche Mindestlohn. Allerdings macht sich diese positive Tendenz vor allem bei den Stundenlöhnen bemerkbar, bei den Monatslöhnen ist sie weniger, bei den Jahreslöhnen gar nicht zu sehen.

Die Studie im neuen Wochenbericht des DIW beflügelt die aktuelle Debatte darüber, ob die sozialen Verhältnisse der Bundesrepublik ungerechter werden, oder ob sich im Zuge des Wirtschaftsaufschwungs endlich positive Zeichen zeigen. Die DIW-Ökonomen Markus Grabka und Carsten Schröder schildern, wie unter anderem die Hartz-Reformen der 2000er Jahre einen Grundstein für den augenblicklichen Beschäftigungsboom legten. Allerdings verschweigen sie nicht den Preis dieser Entwicklung, etwa den zum Teil dramatischen Rückgang der Arbeitslöhne für diejenigen, die ohnehin wenig verdienen.

Anstieg bei Bruttostundenlöhnen

Das DIW betrachtet den längeren Verlauf seit 1992. Die Zahlen zeigen, wie die Ungleichheit der Bruttostundenlöhne schon während der 1990er und dann in den 2000er Jahren zunahm. Angestellte mit höheren Qualifikationen, beispielsweise Anwälte, Ärzte, Ingenieure, Gymnasiallehrer und Leute im mittleren Management erzielten steigende Verdienste, während etwa Verkäuferinnen, Gebäudereiniger, Sicherheitsleute und andere mit niedrig bezahlten Dienstleistungsjobs weniger Geld bekamen. Nun aber geht auch unten was: „Zwischen 2013 und 2016 sind die Bruttostundenlöhne im untersten Dezil erstmals deutlich mit rund 13 Prozent gestiegen“, sagt Schröder.

Der Grund: „Gerade der flächendeckende Mindestlohn dürfte die Spreizung der Bruttostundenlöhne deutlich verringert haben“, so Schröder. Ab 2009 führte die Bundesregierung Lohnuntergrenzen für einzelne Branchen ein, 2015 folgte der gesetzliche Mindestlohn. Dadurch stieg der mittlere Bruttostundenlohn in der gesamten Wirtschaft von 15,75 Euro (2013) auf 16,60 Euro (2016). Zuvor waren die Löhne des unteren Dezils um 15 Prozent eingebrochen. Man nennt es Niedriglohnsektor.

Hohe Einkommen profitieren von Sonderzahlungen

Auch bei den Bruttomonatslöhnen nimmt die Ungleichheit zwischen unten und oben neuerdings ab, aber nicht so deutlich wie bei den Stundenlöhnen. Der Grund dürfte darin liegen, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten teurer wird und deshalb manche Firmen besonders Niedriglohnjobber insgesamt weniger Stunden arbeiten lassen. Aber auch die Beschäftigten selbst reduzieren mitunter ihre Arbeitszeit, weil sie unter der 450-Euro-Minijob-Grenze bleiben wollen.

Wenn man die Ungleichheit zwischen hohen und niedrigen Verdiensten auf das Jahr gerechnet betrachtet, sieht man dabei auch in jüngster Zeit eine leichte Zunahme. Die Erklärung ist hier, dass die Leute mit den höchsten Einkommen überproportional von Sonderzahlungen profitieren, die nur einmal jährlich überwiesen werden. Minijobber erhalten dagegen keine Boni.

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